Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat am 22.09.2020 einen Grunderwerb in der Gemarkung Gollau beschlossen.
Der Eigentümer hat durch seinen Rechtsanwalt am 24.09.2020 mitgeteilt, dass er den von der Stadt angebotenen Kaufpreis unter der Bedingung akzeptiert, dass der Vertrag zeitnah abgeschlossen wird.
Für die Finanzierung war in der Sitzungsvorlage eine Kreditaufnahme über den Nachtragshaushalt oder eine Umwidmung von Haushaltsmitteln vorgesehen. Der Nachtragshaushalt ist noch nicht erstellt und damit auch nicht genehmigt. Um den Kaufvertrag dennoch abschließen zu können, ist eine außerplanmäßige Ausgabe durch die Umwidmung von bereits genehmigten Haushaltsmitteln erforderlich.
In diesem Fall könnten die für einen Grundstücksankauf in der Gemarkung Loge (Ackerfläche Saaße) vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 500.000,00 € zum Teil für den Grunderwerb in der Gemarkung Gollau verwendet werden.
Für den Grunderwerb in der Gemarkung Gollau werden die Kosten inkl. Grunderwerbssteuer bei 286.529,73 € liegen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
286.529,73 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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X |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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X |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
11.1.8 |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
INV19.089 |
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 286.529,73 € im Produkt 11.1.8 (Liegenschaftsmanagement). Die erforderlichen Haushaltsmittel werden von INV19.089 umgewidmet.