Der DigitalPakt
Schule in Niedersachsen hat zum Ziel, die Chancengleichheit auf eine digitale
Bildung im ganzen Land zu fördern. Deshalb sollen die Fördermittel von Bund und
Land gleichmäßig und gerecht auf die niedersächsischen Schulträger und damit
auf deren Schulen verteilt werden.
Dem Land stehen
470.496.500,00 € Finanzhilfen des Bundes zur Verfügung. Hinzu kommen noch
einmal 52.277.389,00 €, die das Land Niedersachsen aus eigenen Mitteln
einbringt. Damit umfasst der DigitalPakt Schule für Niedersachsen ein
Gesamtvolumen von 522.773.889,00 €.
In einer
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern sind die förderfähigen Maßnahmen
weitestgehend festgelegt. Beim DigitalPakt Schule handelt es sich in erster
Linie um ein Infrastruktur-Förderprogramm. Es geht also vor allem um die
digitale Ausstattung der Schulen.
Jedem Schulträger
wird zu Beginn des Verfahrens ein festes Budget zugewiesen, das er während der
fünf Jahre Laufzeit des DigitalPakts Schule in Anspruch nehmen kann. Als
Grundprinzip soll gelten, dass der jeweilige Schulträger die
Entscheidungshoheit über das ihm zugewiesene Budget ausübt. Neben dem Prinzip
der Selbstverantwortung des Schulträgers über sein Budget soll aber auch
gewährleistet werden, dass alle Schulen vom DigitalPakt Schule profitieren,
unabhängig davon, wie gut sie bisher digital ausgestattet waren.
Die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) als Schulträger von sechs Grundschulen erhält insgesamt
336.427,00 €.
Förderfähig sind
Maßnahmen an Schulen, für die ein Medienbildungskonzept vorliegt, das Aussagen
mit Bezug zu beantragten Fördergegenständen
a)
zur
Ausstattungsplanung und Internetanbindung,
b)
zum
pädagogischen Einsatz und zum Erwerb von Medienkompetenz im schuleigenen
Curriculum sowie
c)
zur
bedarfsgerechten Fortbildungsplanung der Lehrkräfte
enthält.
Dieses detaillierte
Medienbildungskonzept ist spätestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahmen
vorzulegen.
Die Grundschulen
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) haben beschlossen, ein gemeinsames
Medienbildungskonzept zu erstellen, welches zurzeit innerhalb ihrer
Arbeitsgruppe insbesondere um Aussagen zum pädagogischen Einsatz und zum Erwerb
von Medienkompetenz im schuleigenen Curriculum und zur bedarfsgerechten
Fortbildungsplanung der Lehrkräfte ergänzt wird.
Seitens der
Samtgemeinde wurden bereits die Kosten für den Ausbau der Infrastruktur
inklusive der Verkabelung, die Ausstattung mit einer Kommunikationsplattform
der Grundschulen und die Verteilung der übrigen Gelder geplant.
Die Herstellung der
Infrastruktur ist dabei Voraussetzung, um die Fördermittel abzurufen.
Planung der Kosten:
Infrastruktur ca.
80.000,00 €
Kommunikationsplattform
ca.
40.000,00 €
Beraterleistung ca.
20.000,00 €
Endgeräte 150.000,00 €
Beamer etc. ca.
46.000,00 €
336.000,00 €
Im Haushaltsjahr
2021 ist geplant, die Ausgaben für die Infrastruktur, Kommunikationsplattform
und Beraterleistung zu tätigen. Gemäß Nummer 2.6 der Förderrichtlinie sind
mobile Endgeräte erst förderfähig, wenn die Schule über die notwendige
Infrastruktur verfügt. Somit sollen die mobilen Endgeräte (25.000,00 € je
Schule) voraussichtlich im Haushaltsjahr 2022 angeschafft werden. Somit ist im
Haushaltsjahr 2021 der Betrag in Höhe von 186.427,00 € einzuplanen.
Zusätzlich werden
gemäß Nummer 4.1.2 Zuwendungen nur unter der Voraussetzung gewährt, dass der
Schulträger sämtliche Folgekosten übernimmt, solange die angeschafften
Gegenstände in der Schule verwendet werden.
Der IT-Support wird
somit zukünftig von der EDV-Abteilung im Hause übernommen. Hierfür wird mit den
Kosten einer Halbtagsstelle in der EDV-Abteilung gerechnet (EG 6, 19,5 Stunden
ca. 3049,17 € monatlich nach KGSt).
Des Weiteren müssen
die Folgekosten der Elektronikanschaffungen bedacht werden. Spätestens alle
vier bis fünf Jahre müssen die Klassensätze der Endgeräte neu beschafft werden
(erneut ca. 150.000,00 €).
Auch die Beamer
etc. müssten in diesem Zeitraum erneuert werden (ca. 50.000,00 €).
Bei den Endgeräten aus dem Sofortausstattungsprogramm handelt es sich um eine einmalig zu 100 % geförderter Zuwendung und der Schulträger ist nicht verpflichtet, Ersatzbeschaffungen vorzunehmen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
186.427,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
186.427,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
21.1.1 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Zuwendungen aus dem Förderprogramm „DigitalPakt Schulen“ in Höhe von 336.427 € in Anspruch zu nehmen. Im Haushaltsjahr 2021 werden zunächst 186.427 € für die Einrichtung der Infrastruktur, die Kommunikationsplattform, die Beraterleistung, Beamer u. ä. bereitgestellt.