Betreff
DigitalPakt Schule in Niedersachsen
Vorlage
043/2020 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der DigitalPakt Schule in Niedersachsen hat zum Ziel, die Chancengleichheit auf eine digitale Bildung im ganzen Land zu fördern. Deshalb sollen die Fördermittel von Bund und Land gleichmäßig und gerecht auf die niedersächsischen Schulträger und damit auf deren Schulen verteilt werden.

Dem Land stehen 470.496.500,00 € Finanzhilfen des Bundes zur Verfügung. Hinzu kommen noch einmal 52.277.389,00 €, die das Land Niedersachsen aus eigenen Mitteln einbringt. Damit umfasst der DigitalPakt Schule für Niedersachsen ein Gesamtvolumen von 522.773.889,00 €.

 

In einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern sind die förderfähigen Maßnahmen weitestgehend festgelegt. Beim DigitalPakt Schule handelt es sich in erster Linie um ein Infrastruktur-Förderprogramm. Es geht also vor allem um die digitale Ausstattung der Schulen.

 

Jedem Schulträger wird zu Beginn des Verfahrens ein festes Budget zugewiesen, das er während der fünf Jahre Laufzeit des DigitalPakts Schule in Anspruch nehmen kann. Als Grundprinzip soll gelten, dass der jeweilige Schulträger die Entscheidungshoheit über das ihm zugewiesene Budget ausübt. Neben dem Prinzip der Selbstverantwortung des Schulträgers über sein Budget soll aber auch gewährleistet werden, dass alle Schulen vom DigitalPakt Schule profitieren, unabhängig davon, wie gut sie bisher digital ausgestattet waren.

 

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) als Schulträger von sechs Grundschulen erhält insgesamt 336.427,00 €.

 

Förderfähig sind Maßnahmen an Schulen, für die ein Medienbildungskonzept vorliegt, das Aussagen mit Bezug zu beantragten Fördergegenständen

 

a)                  zur Ausstattungsplanung und Internetanbindung,

 

b)                  zum pädagogischen Einsatz und zum Erwerb von Medienkompetenz im schuleigenen Curriculum sowie

 

c)                   zur bedarfsgerechten Fortbildungsplanung der Lehrkräfte

 

enthält.

 

Dieses detaillierte Medienbildungskonzept ist spätestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahmen vorzulegen.

 

Die Grundschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) haben beschlossen, ein gemeinsames Medienbildungskonzept zu erstellen, welches zurzeit innerhalb ihrer Arbeitsgruppe insbesondere um Aussagen zum pädagogischen Einsatz und zum Erwerb von Medienkompetenz im schuleigenen Curriculum und zur bedarfsgerechten Fortbildungsplanung der Lehrkräfte ergänzt wird.

 

Seitens der Samtgemeinde wurden bereits die Kosten für den Ausbau der Infrastruktur inklusive der Verkabelung, die Ausstattung mit einer Kommunikationsplattform der Grundschulen und die Verteilung der übrigen Gelder geplant.

Die Herstellung der Infrastruktur ist dabei Voraussetzung, um die Fördermittel abzurufen.

 

Planung der Kosten:

 

Infrastruktur                                                                                                                   ca. 80.000,00 €

Kommunikationsplattform                                                                                       ca. 40.000,00 €

Beraterleistung                                                                                                              ca. 20.000,00 €

Endgeräte                                                                                                                            150.000,00 €

Beamer etc.                                                                                                                    ca. 46.000,00 €

                                                                                                                                                 336.000,00 €

 

Im Haushaltsjahr 2021 ist geplant, die Ausgaben für die Infrastruktur, Kommunikationsplattform und Beraterleistung zu tätigen. Gemäß Nummer 2.6 der Förderrichtlinie sind mobile Endgeräte erst förderfähig, wenn die Schule über die notwendige Infrastruktur verfügt. Somit sollen die mobilen Endgeräte (25.000,00 € je Schule) voraussichtlich im Haushaltsjahr 2022 angeschafft werden. Somit ist im Haushaltsjahr 2021 der Betrag in Höhe von 186.427,00 € einzuplanen.

 

Zusätzlich werden gemäß Nummer 4.1.2 Zuwendungen nur unter der Voraussetzung gewährt, dass der Schulträger sämtliche Folgekosten übernimmt, solange die angeschafften Gegenstände in der Schule verwendet werden.

 

Der IT-Support wird somit zukünftig von der EDV-Abteilung im Hause übernommen. Hierfür wird mit den Kosten einer Halbtagsstelle in der EDV-Abteilung gerechnet (EG 6, 19,5 Stunden ca. 3049,17 € monatlich nach KGSt).

 

Des Weiteren müssen die Folgekosten der Elektronikanschaffungen bedacht werden. Spätestens alle vier bis fünf Jahre müssen die Klassensätze der Endgeräte neu beschafft werden (erneut ca. 150.000,00 €).

Auch die Beamer etc. müssten in diesem Zeitraum erneuert werden (ca. 50.000,00 €).

 

Bei den Endgeräten aus dem Sofortausstattungsprogramm handelt es sich um eine einmalig zu 100 % geförderter Zuwendung und der Schulträger ist nicht verpflichtet, Ersatzbeschaffungen vorzunehmen.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

186.427,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

186.427,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

21.1.1

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Zuwendungen aus dem Förderprogramm „DigitalPakt Schulen“ in Höhe von 336.427 € in Anspruch zu nehmen. Im Haushaltsjahr 2021 werden zunächst 186.427 € für die Einrichtung der Infrastruktur, die Kommunikationsplattform, die Beraterleistung, Beamer u. ä. bereitgestellt.