Im Bereich der Stadt Lüchow (Wendland) werden dringend Bauplätze für den Bau von Einfamilienhäusern benötigt, da die vorhandenen Bauplätze weitestgehend bebaut sind.
Für die Ausweisung neuer Bauflächen bietet sich eine Fläche südlich der Spötzingstraße an.
Dieser Bereich ist auch im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) als Siedlungserweiterungsfläche dargestellt.
Es ist daher vorgesehen, für die Flurstücke 286/2 und 283/1, Flur 11, Gemarkung Lüchow, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Gleichzeitig ist der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu ändern. Der genaue Baugebietstyp muss noch im Aufstellungsverfahren besprochen werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
50.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
50.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt.
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen,
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Spötzingstraße Süd“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 286/2 und 283/1, Flur 11, Gemarkung Lüchow. Bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) muss die Flächennutzungsplanänderung beantragt werden.