Betreff
Bebauungsplan "Spötzingstraße Süd"
Vorlage
058/2020 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Im Bereich der Stadt Lüchow (Wendland) werden dringend Bauplätze für den Bau von Einfamilienhäusern benötigt, da die vorhandenen Bauplätze weitestgehend bebaut sind.

 

Für die Ausweisung neuer Bauflächen bietet sich eine Fläche südlich der Spötzingstraße an.

 

Dieser Bereich ist auch im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) als Siedlungserweiterungsfläche dargestellt.

Es ist daher vorgesehen, für die Flurstücke 286/2 und 283/1, Flur 11, Gemarkung Lüchow, einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Gleichzeitig ist der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu ändern. Der genaue Baugebietstyp muss noch im Aufstellungsverfahren besprochen werden.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

50.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

50.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt.


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen,

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Spötzingstraße Süd“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 286/2 und 283/1, Flur 11, Gemarkung Lüchow. Bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) muss die Flächennutzungsplanänderung beantragt werden.