Der Ortsvertrauensmann für den Ortsteil Tarmitz hat mit anliegendem Schreiben beantragt, die Straßenbeleuchtung um sieben Lichtpunkte zu erweitern.
Es wird angeregt, dass eine gute Beleuchtung, ausgehend von der Obdachlosenunterkunft bis über die Fußgänger- und Radfahrbrücke nach Lüchow (Wendland), aus Sicherheitsgründen erstellt werden muss.
Ein Informativangebot wurde eingeholt. Die Kosten werden rund 22.000,00 € betragen.
Die investiven Haushaltsmittel müssten in das Haushaltsjahr 2021 eingeplant werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
22.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
22.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
X |
Ja, Höhe? |
1.000,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Tarmitz und die gleichzeitige Einplanung der Investivkosten in den Haushaltsplan der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2021.
ODER
b) die Straßenbeleuchtung nicht zu erweitern.