Es liegt ein Antrag
auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Am
Brennereiweg“ vor. Die Änderung des bestehenden Gewerbegebietes in ein
Sondergebiet „VR Handels- und Dienstleistungszentrum“ ist nötig, um die
Unterbringung von genossenschaftlichen Unternehmen aus der Volksbanken- und
Raiffeisengruppe der Sektoren Bank- und Finanzdienstleistungen,
Agrarwirtschaft, Landtechnik, Energiehandel, Lager- und Logistik,
Raiffeisenmarkt sowie ergänzende Nutzungen zu ermöglichen. Der Geltungsbereich
der Änderung umfasst die Flurstücke 15/27, 15/250, 15/128, 15/119, 15/42,
15/41, 15/40, 15/39, 15/243, 15/246, 15/253, 15/254, 15/256, 15/257, 19/14,
19/13, 19/12, 18/3, 412/64 tlw., 41/4 tlw., Flur 6, Gemarkung Lüchow.
Der Planer, Herr
Dipl.-Ing. Henrik Böhme, wird direkt vom Antragssteller beauftragt und
vergütet.
Die übrigen Kosten
für die 138. Änderung des Flächennutzungsplanes werden erst von der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Satzungsbeschluss
dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt.
Hierüber ist ein
städtebaulicher Vertrag in der nächsten Sitzung des Samtgemeindeausschusses am
19. November 2020 zu schließen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
1.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
5.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1/4291000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
3487000/623001 |
Höhe: |
1.000,00 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
X |
Nein |
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Ja |
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Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 138. Änderung des Flächennutzungsplanes Lüchow „Am Brennereiweg“ aufzustellen. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 15/27, 15/250, 15/128, 15/119, 15/42, 15/41, 15/40, 15/39, 15/243, 15/246, 15/253, 15/254, 15/256, 15/257, 19/14, 19/13, 19/12, 18/3, 412/64 tlw., 41/4 tlw., Flur 6, Gemarkung Lüchow.