Es liegt ein Antrag
auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 6. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ vor. Die Änderung
ist nötig, um zwei bis drei Mehrfamilienhäuser (12 WE) zu errichten. Zurzeit
stellt der Flächennutzungsplan eine gemischte Baufläche dar. Der
Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 31/9, 31/10, 29/85, Flur 5,
Gemarkung Lüchow.
Der Städteplaner
wird direkt vom Antragssteller beauftragt.
Hier wurde bereits
das Büro Mehring beaufragt.
Die Kosten der 140.
Änderung des Flächennutzungsplanes Lüchow „Tarmitzer Straße Nord“ werden vom
Antragssteller getragen.
Hierüber ist ein
städtebaulicher Vertrag zu schließen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 140. Änderung des
Flächennutzungsplanes Lüchow „Tarmitzer Straße Nord“ aufzustellen. Der
Geltungsbereich der 140. Änderung des Flächennutzungsplanes Lüchow „Tarmitzer
Straße Nord“ umfasst die Flurstücke 31/9, 31/10, 29/85, Flur 5, Gemarkung
Lüchow.