Im Produkt „Jugend und Familieneinrichtungen“ sind bei der Stadt Lüchow (Wendland) für das Jahr 2020 88.000,00 € an Aufwendungen eingeplant.
Diese Aufwendungen gliedern sich in 75.000,00 € für den Kommunal-Service Lüchow (KSL), 2.500,00 € für den Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände, 9.500,00 € für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens und 1.500,00 € als Zuschüsse an Vereine.
Neben den normalen Aufwendungen für den KSL für die Pflege und Unterhaltung der Grundstücke sind in diesem Jahr erhöhte Aufwendungen für die Unterhaltung der Spielplatzgeräte in Höhe von rund 13.000,00 € angefallen.
Aktuell steht noch ein Betrag in Höhe von 11.543,55 € zur Verfügung.
Zwei Rechnungen über zusammen 10.306,75 € aus dem Monat September sind bislang noch nicht bezahlt worden, sodass die zur Verfügung stehenden Mittel dann fast aufgebraucht sind. Die Rechnungen des Monats Oktober stehen unmittelbar bevor. Für den Monat Oktober wird von einer Summe von ca. 10.000,00 € ausgegangen.
Außerdem steht für den November noch die jährliche Hauptuntersuchung der Spielplätze an, welche ca. 4.500,00 € kostet. Aus der Hauptuntersuchung folgenden Reparaturen an den Spielgeräten und Zäunen sowie die übrige Grundstückspflege durch den KSL haben in den vergangenen Jahren ebenfalls Aufwendungen in Höhe von rund 15.000,00 € verursacht.
Das eingeplante Geld im Produkt „Jugend und Familieneinrichtungen“ reicht nicht aus, da die Kosten des Kommunal-Service Lüchow in diesem Jahr erheblich gestiegen sind. Zusätzlich hat der Spielplatzkontrolleur auch sehr viele Spielgeräte bemängelt und der KSL mussten viele Geräte aufwendig reparieren, viele Ersatzteile beschaffen und auch Spielgeräte abbauen.
Zusammengefasst
werden im Jahr 2020 für die Unterhaltung der Spielplätze noch 30.000,00 €
benötigt, welche überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die Mehraufwendungen können durch Einsparungen im Produkt Marktwesen (57.3.1) in Höhe von 10.000,00 € sowie durch Einsparungen in Höhe von 10.000,00 € im Produkt Bauleitplanung (51.1.1) und durch Einsparung im Produkt Wirtschaftsförderung (57.1.2) in Höhe von 10.000,00 € gedeckt werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
|
Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
118.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
||||
|
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
|
€ |
|
|
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
|
||
X |
Nein; |
|||
|
Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
|||
X |
Nein |
|||
|
|
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
|
|
|
|
Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
|||
|
Ja |
||
X |
Nein, ÜPL |
|
€ |
|
Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
51.1.1/57.1.2/57.3.1 |
|
|
Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
|||||
X |
Nein |
|
Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
|||||||
X |
Nein |
||||||
|
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Höhe: |
|
€ |
||
|
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
|
Nein |
|
Ja |
||
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
10.000,00 € aus dem Produkt Bauleitplanung (51.1.1),
10.000,00 € aus dem Produkt Wirtschaftsförderung (57.1.2)
10.000,00 € aus dem Produkt Marktwesen (57.3.1)
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe im Produkt „Jugend und
Familieneinrichtungen“ in Höhe von 30.000,00 € für das Jahr 2020 zu genehmigen.
Die überplanmäßige Ausgabe von insgesamt 30.000,00 € kann durch Einsparungen in
den Produkten Marktwesen (10.000,00 €), Bauleitplanung (10.000,00 €) und
Wirtschaftsförderung (10.000,00 €) gedeckt werden.