Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Bergen an der Dumme
Vorlage
052/2020 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Neubau des Sozialtraktes am Feuerwehrgerätehaus in Bergen an der Dumme ist fast abgeschlossen.

Im letzten Schritt müssen die Außenanlagen noch hergestellt werden.

Die Baukosten werden inklusive der Pflasterung der Außenanlagen bei ca. 548.000,00 € liegen.

Die Feuerwehr Bergen an der Dumme möchte östlich des Gebäudes einen Weg haben, auf welchem sie mit einem Auto und einem Anhänger rückwärts an das alte Gerätehaus fahren können, um Zelte, welche sich im ehemaligen Gruppenraum (jetzt Lagerraum) befinden, direkt auf den Anhänger zu laden.

Da der Sozialtrakt relativ hoch liegt und das Gelände zum östlichen Nachbarn abfällt, ist zur Herstellung des Weges der Einbau von Winkelstützelementen erforderlich. Der Raum für die Arbeiten ist sehr beengt und daher werden die Arbeiten für die Herstellung des Weges inkl. der notwendigen Aufgrabungsarbeiten zum Setzen der Winkelstützen sehr kostenintensiv.

Eine Kostenschätzung geht von ca. 24.000,00 € für die Herrichtung des Weges aus. In diesen Kosten sind noch keine Kosten für die Pflasterung des Weges und die Entwässerung vorgesehen. Der Weg wäre dann in einer Schotterbauweise befestigt. Die Entwässerung und Pflasterung des Weges würde zusätzlich nochmal rund 6.000,00 € kosten.

Um das zu realisieren, ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 18.000,00 € erforderlich.

Als Alternative könnte man die Zelte aus dem Lagerraum durch den Anbau tragen und dann auf einen Anhänger laden. Dies würde keine zusätzlichen Kosten verursachen.    


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

560.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

x

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

INV 19.003

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

Erhöhte Abschreibungen

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

 


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 18.000,00 € für die Errichtung eines Sozialtraktes am Feuerwehrgerätehaus Bergen an der Dumme wird genehmigt/nicht genehmigt.