Der Neubau des
Sozialtraktes am Feuerwehrgerätehaus in Bergen an der Dumme ist fast
abgeschlossen.
Im letzten Schritt müssen die Außenanlagen
noch hergestellt werden.
Die Baukosten werden inklusive der
Pflasterung der Außenanlagen bei ca. 548.000,00 € liegen.
Die Feuerwehr Bergen an der Dumme möchte
östlich des Gebäudes einen Weg haben, auf welchem sie mit einem Auto und einem
Anhänger rückwärts an das alte Gerätehaus fahren können, um Zelte, welche sich
im ehemaligen Gruppenraum (jetzt Lagerraum) befinden, direkt auf den Anhänger
zu laden.
Da der Sozialtrakt relativ hoch liegt und
das Gelände zum östlichen Nachbarn abfällt, ist zur Herstellung des Weges der
Einbau von Winkelstützelementen erforderlich. Der Raum für die Arbeiten ist
sehr beengt und daher werden die Arbeiten für die Herstellung des Weges inkl.
der notwendigen Aufgrabungsarbeiten zum Setzen der Winkelstützen sehr
kostenintensiv.
Eine Kostenschätzung geht von ca. 24.000,00
€ für die Herrichtung des Weges aus. In diesen Kosten sind noch keine Kosten
für die Pflasterung des Weges und die Entwässerung vorgesehen. Der Weg wäre
dann in einer Schotterbauweise befestigt. Die Entwässerung und Pflasterung des
Weges würde zusätzlich nochmal rund 6.000,00 € kosten.
Um das zu realisieren, ist die Genehmigung
einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 18.000,00 € erforderlich.
Als Alternative könnte man die Zelte aus dem Lagerraum durch den Anbau tragen und dann auf einen Anhänger laden. Dies würde keine zusätzlichen Kosten verursachen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
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€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
560.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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x |
Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
INV 19.003 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
Erhöhte Abschreibungen |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
|
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 18.000,00 € für die Errichtung eines
Sozialtraktes am Feuerwehrgerätehaus Bergen an der Dumme wird genehmigt/nicht
genehmigt.