Betreff
Wirtschaftsplan 2021 des Kommunal-Service Lüchow
Vorlage
055/2020 SG
Aktenzeichen
666202SG:Wirtschaftspläne/2021
Art
Sitzungsvorlage SG

Grundlage für den jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“. Gemäß § 4 Absatz 4 der Betriebssatzung erfolgt die Aufstellung für jedes Geschäftsjahr durch den vorbereitenden Beschluss des Betriebsausschusses. Der Wirtschaftsplan besteht laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO aus einem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.

 

Der Erfolgsplan 2021 weist ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Da die bisher aufgelaufenen Gewinnvorträge zum 31. Dezember 2019 auf 25.972,94 € abgebaut sind und für 2020 weiterhin kein Fehlbetrag erwartet wird, soll auf Vorschlag der Betriebsleitung der verbleibende Gewinnvortrag für künftig eventuell nicht vorhersehbare Verluste vorgehalten werden.

 

Den Aufwendungen in Höhe von 1.720.500,00 € stehen Erträge in gleicher Höhe gegenüber. Das Gesamtvolumen des Erfolgsplanes ist im Vergleich zu den Ansätzen 2020 um 35.000,00 € gestiegen. Insbesondere die nicht mehr anfallenden Erträge aus der Personalkostenerstattung und die aufgrund Tariferhöhungen gestiegenen Personalaufwendungen führen zum Anstieg des Gesamtvolumens. Der im Erfolgsplan geringere Ausweis von Personalkosten ist durch die im Vergleich zum Vorjahr geänderte Zuordnung der Kosten für die Verwaltungskraft, die aufgrund der Personalgestellung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen darzustellen sind, bedingt.

 

Eine Gegenüberstellung der Ansätze 2021 und 2020 einschließlich des Ist-Standes per 30. September 2020 ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt.

 

Zur Finanzierung der Investitionen - u. a. Anschaffung eines Transporters - und der Entnahmen aus den Sonderposten stehen die geplanten Abschreibungen zur Verfügung. Der verbleibende Finanzierungsbedarf in Höhe von 16.500,00 € kann durch den Abbau der in Vorjahren erwirtschafteten Finanzmittelüberschüsse gedeckt werden.

 

Im Stellenplan 2021 sind im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Stellen zwar unverändert geblieben, aufgrund der Ausbildung des Nachfolgers auf der Stelle des stellvertretenden technischen Betriebsleiters wird diese Stelle jedoch künftig von der Entgeltgruppe EG 7 in EG 8 umgewandelt. Im Rahmen der Planung wurde weiterhin davon ausgegangen, dass die nach Erreichen der Altersgrenze freiwerdenden Stellen nachbesetzt werden. 

 

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Siehe Sachverhalt! 

 

 


Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan des Kommunal-Service Lüchow für das Geschäftsjahr 2021 in der vorliegenden Fassung, die der Sitzungsvorlage Nr. 055/2020 SG vom 09.11.2020 als Anlage beigefügt ist, zuzustimmen.