Grundlage für den jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13
Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des
„Kommunal-Service Lüchow“. Gemäß § 4 Absatz 4 der Betriebssatzung erfolgt die
Aufstellung für jedes Geschäftsjahr durch den vorbereitenden Beschluss des
Betriebsausschusses. Der Wirtschaftsplan besteht laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO
aus einem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.
Der Erfolgsplan 2021 weist ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Da die
bisher aufgelaufenen Gewinnvorträge zum 31. Dezember 2019 auf 25.972,94 €
abgebaut sind und für 2020 weiterhin kein Fehlbetrag erwartet wird, soll auf
Vorschlag der Betriebsleitung der verbleibende Gewinnvortrag für künftig
eventuell nicht vorhersehbare Verluste vorgehalten werden.
Den Aufwendungen in Höhe von 1.720.500,00 € stehen Erträge in gleicher Höhe
gegenüber. Das Gesamtvolumen des Erfolgsplanes ist im Vergleich zu den Ansätzen
2020 um 35.000,00 € gestiegen. Insbesondere die nicht mehr anfallenden Erträge
aus der Personalkostenerstattung und die aufgrund Tariferhöhungen gestiegenen
Personalaufwendungen führen zum Anstieg des Gesamtvolumens. Der im Erfolgsplan
geringere Ausweis von Personalkosten ist durch die im Vergleich zum Vorjahr
geänderte Zuordnung der Kosten für die Verwaltungskraft, die aufgrund der
Personalgestellung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen darzustellen
sind, bedingt.
Eine Gegenüberstellung der Ansätze 2021 und 2020 einschließlich des
Ist-Standes per 30. September 2020 ist der Sitzungsvorlage neben dem
Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt.
Zur Finanzierung der Investitionen - u. a. Anschaffung eines Transporters -
und der Entnahmen aus den Sonderposten stehen die geplanten Abschreibungen zur
Verfügung. Der verbleibende Finanzierungsbedarf in Höhe von 16.500,00 € kann
durch den Abbau der in Vorjahren erwirtschafteten Finanzmittelüberschüsse
gedeckt werden.
Im Stellenplan 2021 sind im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Stellen
zwar unverändert geblieben, aufgrund der Ausbildung des Nachfolgers auf der
Stelle des stellvertretenden technischen Betriebsleiters wird diese Stelle
jedoch künftig von der Entgeltgruppe EG 7 in EG 8 umgewandelt. Im Rahmen der
Planung wurde weiterhin davon ausgegangen, dass die nach Erreichen der
Altersgrenze freiwerdenden Stellen nachbesetzt werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt!
Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen,
dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan
des Kommunal-Service Lüchow für das Geschäftsjahr 2021 in der vorliegenden
Fassung, die der Sitzungsvorlage Nr. 055/2020 SG vom 09.11.2020 als Anlage
beigefügt ist, zuzustimmen.