Betreff
Überplanmäßiger Zuschuss für das LüBad
Vorlage
060/2020 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Seit Abschluss der energetischen Sanierung im Jahre 2013 betreibt die Samtgemeinde das LüBad in Lüchow (Wendland) als Ganzjahresbad. Eigentümerin ist die Stadt Lüchow (Wendland). Die Samtgemeinde bedient sich der Bäder-Betriebs GmbH, da sie kein eigenes Personal für diese Aufgabe vorhält.

 

Die Jahre 2013 bis 2019 konnte der Betrieb des LüBades erfolgreich gestaltet werden. Im Jahr 2020 kam es bedingt durch die Pandemie zu 26.000 Eintritten weniger als im Vorjahr. Dies bedeutet Einnahmeverluste in 2020 von mehr als 52.000,00 €. Trotz Nutzung diverser Möglichkeiten (Kurzarbeit, „Corona-Geld“ …) haben die Geschäftsführer der Bäder-Betriebs GmbH am 9. November 2020 den Aufsichtsrat darüber informiert, dass unter Beachtung aller noch zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2020 mit einem Minus von rund 40.000,00 € zu rechnen ist. Wenn es zu keinem Ausgleich dieser Summe kommt, ist die Geschäftsführung verpflichtet, Insolvenzmaßnahmen einzuleiten.

 

Ein Telefonat des Ersten Samtgemeinderates mit dem Ministerium für Inneres und Sport hat ergeben, dass seitens des Ministeriums keine Bedenken gegen einen überplanmäßigen Zuschuss für 2020 bestehen. Das Land akzeptiert die Pandemie als entsprechende Begründung für die besondere Situation des LüBades.

Sollte es in 2020 zu einem Minus von mehr als 40.000,00 € kommen, hat sich der Lüchower Bäder Förderverein e. V. als Gesellschafter der Bäder-Betriebs GmbH bereit erklärt, das Delta durch einen Zuschuss aus seinen Rücklagen zu schließen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einen überplanmäßigen Zuschuss in Höhe von 40.000,00 € an die Bäder-Betriebs GmbH leistet, um das wirtschaftliche Überleben der GmbH im Jahr 2020 sicherzustellen.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

293.200,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

253.200,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

42.241

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

X

Nein, ÜPL

40.000,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

s. Erläuterungen

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die nötigen Haushaltsmittel können von folgenden Kostenträgern/Produkten/Sachkonten umgewidmet werden:

 

1. Produkt 11.1.0 Verwaltungsvorstand, Sachkonto 4261002                       3.000,00 €

2. Produkt 21.1.1 Grundschule, verschiedene Sachkonten                           4.000,00 €

3. Produkt 36.5.1 Kindertagesstätten SKT 4222000                                           3.000,00 €

4. Produkt 12.2.3 Personenstandswesen SKT 4612002                                    4.000,00 €

5. Produkt 12.2.4 Meldewesen SKT 4431000                                                     10.000,00 €

6. Produkt 12.6.1 Brandschutz SKT  3321000                                                      16.000,00 €

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Zuschuss für das Ganzjahresbad in Lüchow (Wendland) für 2020 überplanmäßig um 40.000,00 € einmalig zu erhöhen.

Die erforderlichen Mittel werden aus anderen Produkten des Haushaltes 2020 umgewidmet.