Seit Abschluss der
energetischen Sanierung im Jahre 2013 betreibt die Samtgemeinde das LüBad in
Lüchow (Wendland) als Ganzjahresbad. Eigentümerin ist die Stadt Lüchow
(Wendland). Die Samtgemeinde bedient sich der Bäder-Betriebs GmbH, da sie kein
eigenes Personal für diese Aufgabe vorhält.
Die Jahre 2013 bis 2019 konnte der Betrieb des LüBades erfolgreich
gestaltet werden. Im Jahr 2020 kam es bedingt durch die Pandemie zu 26.000
Eintritten weniger als im Vorjahr. Dies bedeutet Einnahmeverluste in 2020 von
mehr als 52.000,00 €. Trotz Nutzung diverser Möglichkeiten (Kurzarbeit,
„Corona-Geld“ …) haben die Geschäftsführer der Bäder-Betriebs GmbH am 9.
November 2020 den Aufsichtsrat darüber informiert, dass unter Beachtung aller
noch zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2020 mit einem Minus
von rund 40.000,00 € zu rechnen ist. Wenn es zu keinem Ausgleich dieser Summe
kommt, ist die Geschäftsführung verpflichtet, Insolvenzmaßnahmen einzuleiten.
Ein Telefonat des Ersten Samtgemeinderates mit dem Ministerium für
Inneres und Sport hat ergeben, dass seitens des Ministeriums keine Bedenken
gegen einen überplanmäßigen Zuschuss für 2020 bestehen. Das Land akzeptiert die
Pandemie als entsprechende Begründung für die besondere Situation des LüBades.
Sollte es in 2020 zu einem Minus von mehr als 40.000,00 € kommen, hat
sich der Lüchower Bäder Förderverein e. V. als Gesellschafter der
Bäder-Betriebs GmbH bereit erklärt, das Delta durch einen Zuschuss aus seinen
Rücklagen zu schließen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
einen überplanmäßigen Zuschuss in Höhe von 40.000,00 € an die Bäder-Betriebs
GmbH leistet, um das wirtschaftliche Überleben der GmbH im Jahr 2020
sicherzustellen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
293.200,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
253.200,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
42.241 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
40.000,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
s. Erläuterungen |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
|
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die nötigen Haushaltsmittel können von folgenden
Kostenträgern/Produkten/Sachkonten umgewidmet werden:
1. Produkt 11.1.0 Verwaltungsvorstand, Sachkonto 4261002 3.000,00 €
2. Produkt 21.1.1 Grundschule, verschiedene Sachkonten 4.000,00 €
3. Produkt 36.5.1 Kindertagesstätten SKT 4222000 3.000,00 €
4. Produkt 12.2.3 Personenstandswesen SKT 4612002 4.000,00 €
5. Produkt 12.2.4
Meldewesen SKT 4431000 10.000,00
€
6. Produkt 12.6.1 Brandschutz SKT
3321000 16.000,00
€
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Zuschuss für
das Ganzjahresbad in Lüchow (Wendland) für 2020 überplanmäßig um 40.000,00 €
einmalig zu erhöhen.
Die erforderlichen Mittel werden aus anderen Produkten des Haushaltes
2020 umgewidmet.