Betreff
Bildung von Wahlbereichen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bei der Kommunalwahl 2021
Vorlage
066/2020 SG
Aktenzeichen
129300SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit der Verordnung vom 31. Oktober 2020 hat die Landesregierung den Termin für die Kommunalwahl auf den 12. September 2021 festgelegt.

 

Gemäß § 7 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird die Wahl des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in Wahlbereichen durchgeführt, deren Zahl und Abgrenzung der Rat gemäß § 7 Absatz 5 NKWG bestimmt. Die Mindest- und die Höchstzahl der zu bildenden Wahlbereiche richtet sich nach der Zahl der zu wählenden Abgeordneten (§ 7 NKWG).

 

Gemäß § 46 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) richtet sich die Zahl der Abgeordneten nach der Einwohnerzahl. Mit Schnellbrief KW 2021/1 vom 20. Oktober 2020 hat die Niedersächsische Landeswahlleiterin mitgeteilt, dass für die Festlegung der Zahl der zu wählenden Abgeordneten und die Einteilung der Wahlbereiche auf die zum Stichtag 30. Juni 2020 vom Landesstatistikamt ermittelten Einwohnerzahlen zurückgegriffen werden soll.

 

Die Landesstatistikbehörde hat für den vorgenannten Stichtag für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) 24.028 Einwohnerinnen und Einwohner veröffentlicht. Bei Samtgemeinden mit 20.001 bis 25.000 Einwohnern sind gemäß § 46 Absatz 1 NKomVG

 

34

 

Abgeordnete zu wählen.

 

Wahlgebiete in denen die Zahl der zu wählenden Abgeordneten mindestens 34 und höchstens 39 beträgt, können in zwei Wahlbereiche eingeteilt werden (§ 7 Absatz 3 NKWG). Das ganze Wahlgebiet kann aber auch nur einen Wahlbereich bilden.

 

In der Vergangenheit wurde das Wahlgebiet der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in einen Wahlbereich eingeteilt. Die Verwaltung empfiehlt, die Wahlbereichseinteilung auch für die kommende Kommunalwahl beizubehalten, da sie sich in der Vergangenheit bewährt hat.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, für die Wahl des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 12. September 2021 wird ein Wahlbereich gebildet