Betreff
Gemeindewahlleitung für die Kommunalwahl 2021
Vorlage
070/2020 ST
Aktenzeichen
129300SG
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die niedersächsische Landesregierung hat durch Verordnung unter anderem festgelegt, dass die Wahl der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen am 12. September 2021 stattfindet.

 

Gemäß § 9 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist Wahlleitung in Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden die Gemeindedirektorin/der Gemeindedirektor nach § 106 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG); Stellvertreter/in ist die Vertreterin/der Vertreter im Amt (§ 9 Absatz 1 Satz 2 NKWG). Die Vertretung kann als Wahlleitung, Stellvertreterin oder Stellvertreter

 

-  im Wahlgebiet wahlberechtigte Personen,

-  Beschäftigte der Gemeinde oder

-  Beschäftigte der Samtgemeinde

 

für die Gemeindewahlleitung der Mitgliedsgemeinden berufen (§ 9 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 NKWG).

 

Es wird aufgrund der guten Erfahrungen vorangegangener Wahlen angeregt, als Gemeindewahlleitung in Personalunion den Samtgemeindewahlleiter und seinen Vertreter, die beide Beschäftigte der Samtgemeinde sind, zu berufen.

 

Für die oben genannten Kommunalwahlen in der Stadt Lüchow (Wendland) sollte als

 

Gemeindewahlleiter

 

der Samtgemeindeamtsrat Wilhelm-Andreas Chocholowicz

 

und als

 

stellvertretender Gemeindewahlleiter

 

der Verwaltungsfachangestellte Dag Christian Pevestorf 

 

berufen werden. 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, für die Gemeindewahlen am 12. September 2021 wird der Samtgemeindeamtsrat Wilhelm-Andreas Chocholowicz zum Gemeindewahlleiter und der Verwaltungsfachangestellte Dag Christian Pevestorf zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen.