Zum Jahresende 2020
wurde festgestellt, dass die Überschreitung der geplanten Ansätze aufgrund noch
ausstehender Rechnungen des Kommunal-Service-Lüchow (KSL) und Dritter
beispielweise für Baumpflegemaßnamen in den Produkten
54.1.1 Straßen und Wege
um 75.000,00 € und
55.1.1 Park- und Grünanlagen um 28.000,00 €
somit um
103.000,00 €
zu erwarten ist.
Die zu erwartenden
überplanmäßigen Ausgaben können durch zur Verfügung stehende noch nicht
verausgabte Mittel in den Produkten
54.5.1 Straßenreinigung und
Winterdienst 40.000,00 €,
51.1.1 Bauleitplanung 17.000,00
€,
55.2.1 Wasserläufe, Wasserbau 31.000,00
€ und
54.5.2 Straßenbeleuchtung 15.000,00
€
insgesamt 103.000,00 €
ausgeglichen
werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
633.100,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
530.100,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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|
Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
103.000,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
54.5.1, 51.1.1, 55.2.1, 54.5.2 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
|
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
|
Nein |
|
Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die überplanmäßige
Ausgabe von insgesamt 103.000,00 € kann durch Einsparungen in den Produkten
54.5.1 Straßenreinigung und
Winterdienst 40.000,00 €,
51.1.1 Bauleitplanung 17.000,00
€,
55.2.1 Wasserläufe, Wasserbau 31.000,00
€ und
54.5.2 Straßenbeleuchtung 15.000,00
€
gedeckt werden.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßigen Ausgaben für das Jahr 2020 in
den Produkten
54.1.1 Straßen und Wege
um 75.000,00 € und
55.1.1 Park- und Grünanlagen um 28.000,00 €
somit um
103.000,00 €
zu genehmigen.
Die überplanmäßige
Ausgabe von insgesamt 103.000,00 € kann durch Einsparungen in den Produkten
54.5.1 Straßenreinigung und
Winterdienst 40.000,00 €,
51.1.1 Bauleitplanung 17.000,00
€,
55.2.1 Wasserläufe, Wasserbau 31.000,00
€ und
54.4.2 Straßenbeleuchtung 15.000,00
€
gedeckt werden.