Die Verwaltung
wurde beauftragt, eine Sanierung der Grundschule in Wustrow (Wendland) zu
prüfen und in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung einem Neubau gegenüberzustellen.
Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt:
Kosten Sanierung der
bestehenden Grundschule
Untersuchungen haben ergeben, dass die vorhandene Grundschule auf nicht
tragfähigem Untergrund gebaut wurde. Um die vorhanden Fundamente nachträglich
zu unterfangen, würden Kosten in Höhe von 1.284.100,00 € entstehen.
Für die Sanierung der Baukonstruktion würden Kosten in Höhe von 1.713,00
€ je m² Bruttogeschossfläche entstehen. Die Bruttogeschossfläche des Gebäudes
beträgt in dem Fall 2.519,78 m². Die Gesamtkosten für die Sanierung der
Baukonstruktion würden somit rund 4.316.400,00 € betragen.
Hinzu kommt die Sanierung der technischen Anlagen. Hier kann von Kosten
in Höhe von 641,00 € je m² Bruttogeschossfläche ausgegangen werden (641,00 € x
2.519,78 m²). Die Gesamtkosten für die Sanierung der technischen Anlagen
belaufen sich auf rund 1.615.200,00 €.
Die Sanierung der Außenanlagen würde 821.000,00 € verursachen. Außerdem
würden für die Ausstattung der Schule Kosten in Höhe von 364.785,98 € auflaufen.
Die Baunebenkosten betragen bei einer Sanierung rund 35 % der
Gesamtkosten, sodass hier, wenn man von Sanierungskosten von 8.401.500,00 €
ausgeht, nochmal Kosten in Höhe von rund 2.940.600,00 € entstehen würden.
Da der Schulbetrieb bei einer Sanierung nicht im Bestandsgebäude
weiterlaufen kann, müssen zusätzlich für den Sanierungszeitraum Container
angemietet werden. Es wird hierbei von einem Sanierungszeitraum von zwei Jahren
ausgegangen. Die Kosten für die Container inkl. der nötigen Hausanschlüsse belaufen
sich dabei auf rund 797.500,00 €.
Kostenzusammenstellung:
Fundamente unterfangen 1.284.100,00
€
Sanierung Baukonstruktion 4.316.400,00
€
Sanierung technische Anlagen 1.615.200,00
€
Sanierung Außenanlagen 821.000,00 €
Ausstattung 364.800,00 €
Baunebenkosten 2.940.600,00
€
Miete Container für 2 Jahre 797.500,00 €
Gesamtkosten Sanierung 12.139.600,00 €
Kosten Neubau der
Grundschule
Der Untergrund auf den gesamten Flurstücken (Gemarkung Wustrow, Flur 4,
Flurstücke 91/15 jetziges Schulgrundstück und 91/18 Sportplatz) ist schlecht.
Hier werden zurzeit noch genauere Untersuchungen zu einer möglichen Gründung
durchgeführt. Die Kosten für die Gründungsmaßnahmen werden voraussichtlich ca.
200.000,00 bis 300.000,00 € betragen.
Da dies noch nicht klar ist, wird erstmal von Kosten in Höhe von
300.000,00 € ausgegangen.
Die Kosten für die Herstellung der Baukonstruktion werden mit 1.339,00 €
je m² Bruttogeschossfläche kalkuliert. Die Bruttogeschossfläche für den Neubau
beträgt 3.116,15 m², sodass hier mit Gesamtkosten von rund 4.172.600,00 € zu
rechnen ist.
Für den Kauf und die Installation der technischen Anlagen fallen rund
603,00 € je m² Bruttogeschossfläche an, sodass mit Kosten in Höhe von rund
1.879.100,00 € kalkuliert werden muss.
Für die Herstellung der Außenanlagen (Schulhof, Wege, Parkplätze) werden
Kosten in Höhe von 816.000,00 € kalkuliert.
Für die Ausstattung der Schule mit einer Möblierung kommen
voraussichtlich Kosten in Höhe von 545.400,00 € auf die Samtgemeinde zu.
Die Baunebenkosten für den Neubau der Schule werden mit rund
1.427.500,00 € eingeschätzt.
Die Kosten für den Abbruch der alten Schule belaufen sich auf 202.900,00
€.
Kostenzusammenstellung
Abbruch alte Schule 202.900,00
€
Gründungsmaßnahmen 300.000,00
€
Baukonstruktion 4.172.600,00 €
Technische Anlagen 1.879.100,00 €
Außenanlagen 540.400,00 €
Ausstattung 545.400,00
€
Baunebenkosten 1.427.500,00 €
Gesamtkosten 9.067.900,00 €
Im ersten Schritt ist also zu entscheiden, ob die alte Schule saniert
werden soll oder ein neues Gebäude gebaut wird. Hier ist der Neubau die
deutlich wirtschaftlichere Variante.
Im Falle einer Entscheidung für einen Neubau muss zusätzlich der
Standort für die neue Schule bestimmt werden. Hier gibt es zwei Varianten.
Die erste Variante wäre, den
Schulneubau auf die Fläche zu setzen, welche momentan als Sportplatz des TuS
Wustrow e. V. genutzt wird.
Hier kämen zu den Kosten für den Abbruch der alten Schule und den Neubau
der neuen Schule noch die Kosten für Herstellung eines Schulsportplatzes
(275.600,00 €) hinzu. Dem TuS Wustrow e. V. würde der Fußballplatz wegfallen.
Diesen nutzt der TuS Wustrow e. V. als Trainingsplatz und als Ausweichplatz zu
ihrem Hauptplatz „Am Fehl“.
Kosten Schulneubau und Schulsportplatz: 9.343.500,00 €
Es wäre hierbei möglich, einen neuen Fußballplatz auf den Standort der
alten Schule zu setzen. Dieser würde die Mindestanforderungen des DFB (45 m x
90 m) erfüllen. Dies würde Kosten in Höhe von 614.800,00 € verursachen. Hierbei
würden die Kosten für die Herstellung des Schulsportplatzes entfallen, da der
Fußballplatz zu Schulzeiten als Schulsportplatz genutzt werden könnte. Die
Kosten für die Herstellung einer Laufbahn und einer Weitsprunganlage sind in
den 614.800,00 € enthalten.
Kosten Schulneubau und Fußballplatz: 9.682.700,00 €
Die zweite Variante wäre, den
Neubau auf den Standort der jetzigen Schule zu setzen. Hier würde allerdings
zusätzliche Kosten für die Stellung von Containern in Höhe von 797.500,00 € auf
die Samtgemeinde zukommen.
Die Gesamtkosten für den Schulneubau auf dem vorhandenen Standort der
alten Schule sowie der Anmietung sowie Aufstellung einer Containeranlage
belaufen sich somit auf insgesamt 9.865.400,00 €.
Außerdem ist der Sitzungsvorlage das erarbeitete Raumkonzept als Anlage
beigefügt. Dieses wurde der Baugruppe, welche aus Lehrervertretern, einem
Elternvertreter, der Politik, der Verwaltung sowie dem Architekturbüro besteht,
vorgestellt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten der Maßnahme im Haushaltsjahr: |
Planungskosten |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
3.500.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV18.004 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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x |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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x |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
In den Folgejahren fallen Aufwendungen in Form von Abschreibungen und Wartungs- und Unterhaltungskosten an. Die Höhe kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) die vorhandene Grundschule in Wustrow (Wendland) wird saniert./die vorhandene Grundschule in Wustrow (Wendland) soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden und
b) der Neubau soll auf dem Standort der alten Schule/dem Sportplatz errichtet werden.