Betreff
Anbau an der ev.-luth. Kindertagesstätte in Lüchow (Wendland)
Vorlage
012/2021 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Datengrundlage für die derzeitige Kita-Bedarfsplanung ist mit Stand 17. August 2020 durch die LITTLE-BIRD-Statistik (Online Anmeldeverfahren Kitas), die Abfrage der Kindertagesstätten zur Situation und der Rückmeldungen vom Familien-Service-Büro bzw. Statistik des Einwohnermeldeamts erfolgt.

 

Nach wie vor bestehen Betreuungsbedarfe in Lüchow (Wendland) direkt (Stadt). Die Anfragen im Familien-Service-Büro und die Wartelisten/Ablehnungen von Anmeldungen aufgrund fehlender Kapazitäten der Kindertagesstätten im Stadtbereich (DRK Amtsfreiheit, DRK Brunsilien, Waldorf Lüchow sowie ev.-luth. Kita) zeigen, dass Familien weiterhin einen Betreuungsbedarf direkt in der Stadt Lüchow (Wendland) haben. Die Familien entscheiden sich oftmals für einen späteren Zeitpunkt der Betreuung und verharren auf Wartelisten, in der Hoffnung, zu einem späteren Zeitpunkt einen Kita-Platz in Lüchow (Wendland) direkt zu erhalten.

In Beratungsgesprächen wird die Mobilität der Familien erfragt. In der Regel steht nur ein Auto zur Verfügung und der ÖPNV ist sehr eingeschränkt, um Öffnungszeiten der Kindertagesstätten effizient nutzen zu können. Ferner besuchen Geschwisterkinder die Grundschule in Lüchow (Wendland).

 

Aktuell sind bereits Kinder unversorgt, die das 3. Lebensjahr vollendet haben (noch Zuhause betreut oder zum Teil aktuell in Tagespflege). Unterjährige Aufnahmen von Kindern, die das 3. Lebensjahr vollendet haben oder dem Landkreis zuziehen, sind nicht mehr möglich. Auch ein unterjähriger Wechsel aus der Krippe oder Tagespflege ist nicht leistbar. Aktuell fehlen über 50 Kindergartenplätze im Stadtgebiet.

 

Um „Lüchow Stadt“ weiterhin mit Betreuungsplätzen zu sichern, stehen Landkreis, Stadt und Samtgemeinde Lüchow (Wendland) sowie das Gebäudemanagement in Kontakt und prüfen Immobilien und/oder bebaubare Grundstücke. Eine schnelle Lösung zum Standort Lüchow (Wendland) wird es grundsätzlich allein wegen der Ausschreibungspflicht, der Bau(leit)planung und der erforderlichen Gremienbeschlüsse nicht geben.

 

Im Zuge der Prüfungen zur Sicherstellung der Betreuungsbedarfe hat das Kultusministerium für die ev.-luth. Kindertagesstätte in Lüchow (Wendland) mitgeteilt, dass die Betriebserlaubnis zum nächsten Kita-Jahreswechsel angepasst und um zehn Betreuungsplätze reduziert werden müsse.

 

Hintergrund:

In der Zeit der Lösungssuche zur Gewährleistung von Betreuungsplätzen zum 1. August 2018 hat sich die Situation in der ev.-luth. Kindertagesstätte durch einen Umbau (2018 Eröffnung einer Krippengruppe in bestehendem Gebäude), welcher die Anpassung des pädagogischen offenen Konzeptes in ein teiloffenes Konzept bewirkte, verändert. Laut Kultusministerium sind die Quadratmeter für ein teiloffenes Konzept für die jetzige Anzahl der Kinder in der Einrichtung nicht ausreichend. Demnach sind die Betreuungsplätze zum nächsten Kita-Jahreswechsel um zehn Elementarplätze zu reduzieren oder durch einen Anbau die Betreuungsplätze bzw. die erforderlichen Raumkapazitäten sicherzustellen.

 

Das Kirchenkreisamt für den ev.-luth. Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg hat daher eine Erweiterung der ev.-luth. Tageseinrichtung für behinderte und nicht behinderte Kinder in Lüchow (Wendland) beantragt. Für den Anbau eines weiteren Gruppenraumes liegt eine Kostenschätzung eines Architekten in Höhe von 244.854,00 € brutto vor.

 

Die Kreisverwaltung empfiehlt den Anbau an die ev.-luth. Kindertagesstätte in Lüchow (Wendland), um die bereits vorhandenen Betreuungsplätze dauerhaft sicherzustellen. Alternativ müsste ein Neubau für zwei Gruppen realisiert werden, um allein die 20 Plätze der DRK-Kita und 10 Plätze der ev.-luth. Kindertagesstätte in Lüchow (Wendland) sicherzustellen. Kosten für einen zweigruppigen Neubau liegen nach aktueller Erfahrung der Neubauten im Kostenbereich von 1 Mio. €.

 

Die Planung des Anbaus an die ev.-luth. Kindertagesstätte in Lüchow (Wendland) sieht einen Gruppenraum vor, in dem nicht lediglich nur die zehn Bestandskinder untergebracht werden können, sondern eine ganze Elementargruppe. Ein Anbau für zehn Kinder bringt weder Synergien noch ist es finanziell tragbar gegenüber Vergleichswerten zu einem Kita-Neubau. Durch den Anbau entsteht damit die Möglichkeit, weitere 15 Betreuungsplätze sicherzustellen.

 

Finanzielle Auswirkungen: 

 

Die Kostenschätzung des Architekten bemisst sich brutto auf 244.854,00 €. Ausgehend von einer Darlehensfinanzierung können die Maßnahmen für die ev.-luth. Kindertagesstätte in Lüchow (Wendland) damit über die Betriebskostenabrechnung finanziert werden.

 

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beteiligt sich vorbehaltlich der Zustimmung zur Mitfinanzierung nach Jugendhilfevereinbarung an den Baukosten mit bis zu 25 %, die für die Samtgemeinde über die Betriebskostenabrechnung ab 2022 wirksam werden. Die Dauer der Darlehensfinanzierung stehe nach Auskunft des Landkreises derzeit noch nicht fest. Die Mittel sind ab 2022 in die Transferaufwendungen an den Landkreis zur Betriebskostenabrechnung der Kindertagesstätten einzustellen.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, ab 2022

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, ab 2022

z. Zt. nicht bezifferbar

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Ausschuss für Schulen, Jugend und Soziales beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erkennt den Bedarf der Maßnahme an, um die aktuellen Kita-Plätze zu erhalten und weitere 15 zu schaffen. Die Kosten trägt die Samtgemeinde gemäß geltender Jugendhilfevereinbarung mit max. 25 % über die Betriebskostenabrechnung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg.