Im Haushaltsplan für das Jahr 2020 wurden 100.000,00 € für die Beschaffung eines TSF-W für die Feuerwehr Nienbergen (INV20.028) eingeplant.
Das Fahrzeug wurde Ende 2020 ausgeschrieben. Die Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass der eingeplante Betrag von 100.000,00 € für das Fahrzeug nicht ausreicht, sodass die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich ist.
Für die Beschaffung des Fahrzeugs fällt eine Summe von 100.500,00 € an. Weitere anteilige Mehrkosten entfallen auf zusätzlich technische Ausstattung, Gegenstände (Normbedingt) des Fahrzeugs, welche im Altfahrzeug nicht vorhanden sind.
Weiterhin muss noch berücksichtigt werden, dass die KWL, als mit der Ausschreibung beauftragtes Unternehmen, auch noch 2,5 % der Gesamtsumme (3.000,00 €) für ihre Leistungen erhält, sodass insgesamt zusätzliche 20.000,00 € benötigt werden.
Die Deckung erfolgt aus der INV20.024, da die geplante Drehleiter nicht beschafft wird.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
120.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
100.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INVNr.: 20.028 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
20.000,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
INVNr.: 20.024 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
X |
Ja, Höhe? |
6.500,00 |
€ |
siehe
Erläuterung
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Jährliche Folgekosten werden in Höhe von 6.000,00 € für Abschreibungen und ca. 500,00 € für Unterhaltungsaufwendungen erwartet.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe für die INV20.028 in Höhe von 20.000,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus der INV20.024.