Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei dem Produkt 12.6.1 "Brandschutz"
Vorlage
015/2021 SG
Aktenzeichen
(6)370600SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Haushaltsplan für das Jahr 2020 wurden 100.000,00 € für die Beschaffung eines TSF-W für die Feuerwehr Nienbergen (INV20.028) eingeplant.

 

Das Fahrzeug wurde Ende 2020 ausgeschrieben. Die Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass der eingeplante Betrag von 100.000,00 € für das Fahrzeug nicht ausreicht, sodass die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich ist.

Für die Beschaffung des Fahrzeugs fällt eine Summe von 100.500,00 € an. Weitere anteilige Mehrkosten entfallen auf zusätzlich technische Ausstattung, Gegenstände (Normbedingt) des Fahrzeugs, welche im Altfahrzeug nicht vorhanden sind.

Weiterhin muss noch berücksichtigt werden, dass die KWL, als mit der Ausschreibung beauftragtes Unternehmen, auch noch 2,5 % der Gesamtsumme (3.000,00 €) für ihre Leistungen erhält, sodass insgesamt zusätzliche 20.000,00 € benötigt werden.

 

Die Deckung erfolgt aus der INV20.024, da die geplante Drehleiter nicht beschafft wird.   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

120.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

100.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INVNr.: 20.028

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

X

Nein, ÜPL

20.000,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

INVNr.: 20.024

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

6.500,00

                                                                                                                                             siehe Erläuterung

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Jährliche Folgekosten werden in Höhe von 6.000,00 € für Abschreibungen und ca. 500,00 € für Unterhaltungsaufwendungen erwartet.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe für die INV20.028 in Höhe von 20.000,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus der INV20.024.