Eine
Grundstückseigentümerin hat beantragt, für ihr Grundstück eine Zufahrt zur
Königsberger Straße schaffen zu dürfen. Die dort vorhandene Reihenhausanlage
wurde zwischen 1950 und 1960 ohne eine direkte Zufahrt zur Königsberger Straße
erstellt. Für eventuelle zukünftige Bauvorhaben auf dem Grundstück kann es
erforderlich sein, eine Zufahrt nachzuweisen. Es hat hierzu wohl einen
entsprechenden Hinweis der Bauaufsichtsbehörde gegeben.
Für die beantragte
Zufahrt zur Königsberger Straße müsste der vorhandene Längsparkstreifen vor dem
Haus geändert werden und es würde ein Stellplatz entfallen. Die Antragstellerin
würde die Kosten der Maßnahme selbst finanzieren.
Durch die Gremien
der Stadt ist zu entscheiden, ob dem Antrag entsprochen werden soll.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
X |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Ohne!