Ein
Grundstückseigentümer, dessen Grundstück zwischen der Burgstraße und dem
Burgmühlenweg gelegen ist, möchte eine Pflanzfläche an der Rückseite seines
Grundstückes (am Burgmühlenweg) umgestaltet wissen. Dies soll unter anderem
auch deshalb geschehen, weil eine Tür seines Nebengebäudes zum Burgmühlenweg
hin öffnet. Dort ist aber eine Parkfläche, sodass die Gefahr besteht, dass die
Tür gegen parkende Autos schlägt. Ferner möchte er die vorhandene Pflanzfläche
umgestalten und vergrößern.
Die Örtlichkeit
soll durch den Ausschuss für Straßen, Wege und Planung besichtigt werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Je nach Beschluss
können Kosten entstehen, deren Höhe von der getroffenen Entscheidung abhängig
ist.
Ohne!