Durch einen
Betroffenen ist angeregt worden, zu prüfen, ob in Lüchow (Wendland) -
insbesondere im Innenstadtbereich - weitere Behindertenparkplätze ausgewiesen
werden können.
Derzeit sind an
folgenden Stellen solche Parkplätze ausgewiesen:
Parkplatz Amtsweg:
2 Plätze
Parkplatz Rathaus:
2 Plätze
Burgstraße: 1 Platz
Parkplatz
Dr.-Lindemann-Straße: 2 Plätze
Parkplatz
Gildehaus: 5 Plätze
Das Thema ist schon
zweimal im Ausschuss für Straßen, Wege, Planung angesprochen worden. Hiernach
liegen Vorschläge für die Schaffung weiterer Behindertenparkplätze an folgenden
Stellen vor:
Lange Straße (Nähe
Einhornapotheke)
Lappstraße (neben
der Sparkasse)
Rosenstraße
Die Breite eines
solchen Parkplatzes in Längsaufstellung muss mindestens 3,50 m betragen,
bei einer Länge von 7,5 m.
Die Herrichtung
eines solchen Platzes (nur Markierung und Beschilderung, ohne Tiefbauarbeiten)
wird auf rund 300,00 € geschätzt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
300,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
5.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
54.6.1/SK4212000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
|
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ohne!