Betreff
Verkauf des Grundstückes und der Gebäude der ehemaligen Obdachlosenunterkunft in Bösel
Vorlage
020/2021 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Obdachlosenunterkunft im Lindenweg 6, in Bösel, ist am 15. April 2020 abgebrannt. Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2020 entschieden, den Vergleichsvorschlag der VGH Versicherung über 350.000,00 € anzunehmen und die neue Obdachlosenunterkunft in Tarmitz zu bauen.

Daraufhin wurde das Grundstück (Größe 2.159 m²) mit dem Gebäude zum Kauf angeboten. Es gab zu der Zeit zwei Interessenten, welche ein Kaufangebot abgegeben haben. Zwingende Voraussetzung war allerdings, dass ein Teil der Gebäude abgerissen und der Öltank stillgelegt wird.

 

Die Angebote waren hierbei aber nicht so hoch, um die Kosten für den Abriss zu decken, sodass die Samtgemeinde ca. 15.000,00 € mehr Ausgaben als Einnahmen gehabt hätte.

 

Dazu hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 26. November 2020 entschieden, dass das Gebäude mit Grundstück in jetzigem Zustand erneut überregional angeboten werden soll.

 

Die Immobilie wurde daraufhin auf einer Internetseite für Immobilien in dem jetzigen Zustand angeboten.

Daraufhin wurden zwei Gebote abgegeben.

 

Herr Klaucke bietet für das Grundstück inkl. der Gebäude im jetzigen Zustand einen Kaufpreis von 1.000,00 €.

Herr Stefan Brünger bietet für das Grundstück inkl. der Gebäude im jetzigen Zustand einen Kaufpreis von 3.351,00 €.

 

Es ist zu entscheiden, an welchen der Bieter das Grundstück inkl. der Gebäude verkauft werden soll.

 

Im Anlagevermögen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) steht das Grundstück mit einem Wert von 15.458,44 € und das Gebäude mit 3,00 €. 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

Kosten 15.461,44 €

Erträge  3.351,00 €

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

x

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

x

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

x

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Mit Verkauf der Liegenschaft „Lindenweg 6“ weist die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in 2021 einen außerordentlichen Aufwand in Höhe von 12.110,44 € aus. 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, das Grundstück Lindenweg 6, Ortsteil Bösel, Lüchow (Wendland) (Flurstück 11, Flur 15, Gemarkung Bösel), wird zu einem Preis von 3.351,00 € an Stefan Brünger verkauft.