Der
Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2012 unter dem
Tagesordnungspunkt 4. u. a. Folgendes beschlossen:
„Wahlen werden aus
dem Samtgemeindehaushalt und damit über die Samtgemeindeumlage finanziert.“
Insoweit bedarf es
bei einer Festlegung der sogenannten „Erfrischungsgelder“ keiner Beteiligung
der Gliedgemeinden. Zur rechtlichen Absicherung sollte der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) aber darüber beschließen. Die Zuständigkeit der Samtgemeinde
ergibt sich aus § 14 Absatz 4 Nummer 2 NKWO, wonach die zu zahlenden
Entschädigungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände und
Briefwahlvorstände von der Gemeinde, in Samtgemeinden von der Samtgemeinde,
festgesetzt werden. Nach Nummer 1 dieser Vorschrift setzen die Kommunen den
Ersatz des Aufwandes für die Wahlausschüsse fest. Im Grunde ist hier ein
gesonderter Beschluss nicht erforderlich, weil von den Richtsätzen der NKWO
nicht abgewichen wird. Er hätte insoweit nur klarstellende Bedeutung.
1.
Für die
„Erfrischungsgelder“ der Wahlausschüsse der Samtgemeinde und der Gliedgemeinden
sollte der Richtsatz gemäß § 14 Absatz 1 Nummer 1 NKWO in Höhe von 25,00
€/Sitzung gelten. Eine Erhöhung wird hier nicht vorgeschlagen, weil sich die
Aufwandsentschädigung auf die Sitzungen bezieht und diese erfahrungsgemäß nur
eine geringe zeitliche Inanspruchnahme nach sich ziehen.
2.
Für die
„Erfrischungsgelder“ der Wahlvorstände sind nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 NKWO
für die Wahlvorsteherin und Wahlvorsteher als Richtsatz 35,00 € sowie 25,00 €
für die übrigen Mitglieder eines Wahlvorstandes ausgewiesen. Dieses reicht nach
Ansicht der Verwaltung nicht aus, um die Gewinnung der ehrenamtlichen
Mitglieder der Wahlvorstände zu fördern. Insbesondere die Anzahl von fünf
gleichzeitig durchzuführenden Wahlen und die bestehende coronabedingte
Situation lassen eine schwierige Rekrutierung von ehrenamtlichen Wahlhelfern
erwarten. Um hier einen Anreiz zu schaffen, wird vorgeschlagen, für die
Wahlvorstände, die ja am ganzen Wahltag zum Einsatz kommen und die
Briefwahlvorstände das „Erfrischungsgeld“ wie folgt festzusetzen:
Wahlvorstehende/Schriftführende
40,00
€/Tag
Stellv. Wahlvorstehende/stellv.
Schriftführende 35,00
€/Tag
weitere Mitglieder 30,00
€/Tag
eventuell benötigte
nicht dem Wahlvorstand angehörige Helfer 20,00
€/Tag
(z. B.
Ordnungskräfte zur Regelung des Einlasses)
Bei Anwendung der
gesetzlich vorgegebenen Richtsätze und der Mindestbesetzung eines
Wahlvorstandes mit insgesamt 7 Mitgliedern würden Kosten/Wahlvorstand in Höhe
von 185,00 € entstehen, bei der vorgeschlagenen Regelung in Höhe von 240,00 €.
Dieses würde Mehrkosten in Höhe von 1.430,00 € ohne Berücksichtigung der
Briefwahlvorstände je Wahltag bedeuten.
Es wird zudem die
Aufstockung der Wahlvorstände mit mind. 3 weiteren Mitgliedern bei der
Kommunalwahl am 12.09.2021 erwogen. Die Mehrkosten bei den weiteren Mitgliedern
würden sich jeweils auf 5 €/Person belaufen. Zu dem vorgenannten Betrag kämen
somit weitere 390 € je Vorstand, sodass sich die Mehrkosten auf insgesamt
rund1.820 € für den 1. Wahltag belaufen würden.
Die Mehrkosten für
weitere Helfer außerhalb der Wahlvorstände, die z. B. aus den Feuerwehren
rekrutiert werden könnten, ergeben sich dann aus den tatsächlichen
Erfordernissen, die von Wahllokal zu Wahllokal unterschiedlich sein können.
Dabei dürfte es sich um ca. 1.000,00 € je Wahltag handeln.
Zusammengesetzt
stellt es sich so dar:
Organ |
Richtsatz |
Anzahl |
SG-Satz |
Mehrkosten |
Mehrkosten gesamt |
Wahlausschuss |
25,00 € |
13 |
25,00 € |
0 € |
|
Wahlvorstand |
35,00 € |
26 |
40,00 € |
130,00 € |
|
Schriftführende |
25,00 € |
26 |
40,00 € |
390,00 € |
|
stellv. WV |
25,00 € |
26 |
35,00 € |
260,00 € |
|
stellv. Schriftf. |
25,00 € |
26 |
35,00 € |
260,00 € |
|
Beisitzende (7´ner Ausschuss) |
25,00 € |
78 |
30,00 € |
390,00 € |
1.430,00 €* |
Beisitzende (10´ner Ausschuss) |
25,00 € |
156 |
30,00€ |
780,00 € |
1.820,00 €** |
* je Wahltag, also 2.860,00 €
** Kom.-Wahl mit 10 Mitgliedern und
BTW mit 7 Mitgliedern, also 3.250,00 €
Weitere Hinweise:
Notwendige
Auslagen, die in Ausübung des Wahlehrenamtes durch Fahrtkosten außerhalb des
Wohnorts oder durch Fernsprechkosten entstanden sind, werden auf Antrag
gesondert erstattet.
Ein in Ausübung des
Wahlehrenamtes nachweislich entstandener Verdienstausfall kann auf Antrag bis
zu einem Höchstbetrag von 16,00 € je Stunde ersetzt werden.
Es macht auch Sinn,
diese Entscheidung für zukünftige Wahlen zu treffen, weil auf den
unterschiedlichen Ebenen quasi jedes Jahr Wahlen stattfinden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
|
Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
ca. 4.500,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
||||
X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
ca. 4.500,00 |
€ |
|
|
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
12.1.1 Wahlen |
||
|
Nein; |
|||
|
Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
|||
|
Nein |
|||
|
|
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
|
|
|
|
Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
|||
X |
Ja |
||
|
Nein, ÜPL |
|
€ |
|
Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
|
|
|
Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
|||||
|
Nein |
X |
Ja, Höhe? |
ca. 1.500,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
|||||||
X |
Nein |
||||||
|
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Höhe: |
|
€ |
||
|
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
|
Nein |
|
Ja |
||
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgende Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, für ehrenamtliche Tätigkeiten im
Rahmen der durchzuführenden Wahlen beträgt die Aufwandsentschädigung
1.
für die
Teilnahme an Sitzungen als Mitglied der Wahlausschüsse der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) oder deren Gliedgemeinden 25,00 €/Sitzung. Auf Antrag können
Fahrkosten und Fernsprechkosten sowie Verdienstausfall im Rahmen des § 14
Absatz 2 und 3 NKWO oder entsprechender Regelungen ersetzt werden,
2. für
die ehrenamtlichen Mitglieder der Urnen- und Briefwahlvorstände der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) oder deren Gliedgemeinden je Wahltag für die/den
Wahlvorstand |
40,00 € |
Schriftführerende |
40.00 € |
stellv.
Wahlvorstand |
35,00 € |
stellv. Schriftführende |
35,00 € |
Beisitzende |
30,00 € |
3.
für die
aufgrund der Corona-Situation für den Ablauf der Wahlhandlungen 2021
notwendigen freiwilligen Helferinnen/Helfer je Wahltag 20,00 €.