Ein Vorhabenträger beabsichtigt, auf dem Flurstück 407/4, Flur 5, Gemarkung Lüchow, ein Gebäude mit 28 Wohnungen (Betreutes + Service Wohnen) sowie eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (Intensivpflege 24 h) mit zehn Einheiten zu errichten.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 7. Oktober 2020 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Königsberger Straße/Eichendorffstraße“ aufzustellen.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Königsberger Straße/Eichendorffstraße“ hat in der Zeit vom 25. Februar 2021 bis 26. März 2021 einschließlich öffentlich ausgelegen.

 

Aus der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen von einigen Anliegern und einem Bürger aus Zernien, OT Braasche, eingegangen.

 

Zur öffentlichen Auslegung sind parallel die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, vom Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände, von der Deutschen Telekom Technik GmbH, der Vodafone Kabel Deutschland GmbH und der Avacon Netz GmbH eingegangen.

 

Über die Stellungnahmen ist, wie in der Anlage dargestellt, zu entscheiden.

     


Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

900,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

180.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

3487000

Höhe:

900,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

X

Nein

 

Ja

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            über die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage Nr. 020/2021 ST vom 10.05.2021 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)           die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Königsberger Straße/Eichendorffstraße“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.