Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat mit dem Haushalt 2018 beschlossen, einen
Feuerwehrbedarfsplan aufzustellen.
Nach erfolgter
Ausschreibung ist die Firma BBS Gefahrenabwehrplanung mit der Erstellung des
Planes beauftragt worden.
Mit dem Plan soll
die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) in technischer und personeller Hinsicht sowie unter Berücksichtigung
des örtlichen Gefahrenpotentials überprüft werden.
Aus den Ergebnissen
werden die erforderlichen Maßnahmen für den Zeitraum von fünf Jahren
abgeleitet.
Inzwischen ist die
Erstellung abgeschlossen.
Die Endfassung des
Feuerwehrbedarfsplans liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Zusätzlich erfolgt
die Vorstellung der Endfassung durch die Firma BBS Gefahrenabwehrplanung in der
Sitzung des Brandschutzausschusses und des Rates der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland).
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes wird in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Investitionen in Fahrzeuge, Technik und Gebäude erfordern.
Diese müssen je nach Beschluss durch Einplanung in die Haushalte bzw. mittels Einzelbeschluss bereitgestellt werden.
Der
Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem
Rat zu vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt den Feuerwehrbedarfsplan, der der
Sitzungsvorlage Nr. 029/2021 SG vom 26.04.2021 als Anlage beigefügt ist, mit
folgenden Änderungen: