Der
Ortsvertrauensmann von Seerau in der Lucie hat sich mit der Frage an die
Verwaltung gewandt, ob es möglich ist, im Ortsteil Seerau in der Lucie eine
Tempo-30-Zone einzurichten. Hierbei ist an den Bereich westlich der Kreisstraße
gedacht.
In der
Vergangenheit haben sich die Gremien der Stadt immer gegen eine
Geschwindigkeitsbegrenzung in den Dörfern auf 30 km/h ausgesprochen. Erst Ende
letzten Jahres wurde ein Antrag aus einem anderen Dorf abgelehnt.
In der Regel
reichen die Verkehrsmengen oder die gefahrenen Geschwindigkeiten nicht aus, um
eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu rechtfertigen. Dennoch können
solche Geschwindigkeitsbeschränkungen die Verkehrssicherheit erhöhen.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in diesem Fall und auch generell darüber zu entscheiden, wie mit solchen Anträgen umzugehen ist. Sofern die Stadt sich dafür ausspricht, hat sie einen Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung zu stellen, über den dann die Samtgemeinde entscheidet.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
600,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
435.371,84 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
54.1.1/4212001 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Ausschuss für
Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, den
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
bei der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einen Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung
für den Ortsteil Seerau in der Lucie (westlich der Kreisstraße) für folgende
Geschwindigkeitsbeschränkung zu stellen: __________ km/h.
ODER
b)
bei der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) keinen Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung
zu stellen.