Betreff
Antrag auf Errichtung einer Tempo-30-Zone in Seerau in der Lucie
Vorlage
026/2021 ST
Aktenzeichen
327213ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Ortsvertrauensmann von Seerau in der Lucie hat sich mit der Frage an die Verwaltung gewandt, ob es möglich ist, im Ortsteil Seerau in der Lucie eine Tempo-30-Zone einzurichten. Hierbei ist an den Bereich westlich der Kreisstraße gedacht.

 

In der Vergangenheit haben sich die Gremien der Stadt immer gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung in den Dörfern auf 30 km/h ausgesprochen. Erst Ende letzten Jahres wurde ein Antrag aus einem anderen Dorf abgelehnt.

 

In der Regel reichen die Verkehrsmengen oder die gefahrenen Geschwindigkeiten nicht aus, um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu rechtfertigen. Dennoch können solche Geschwindigkeitsbeschränkungen die Verkehrssicherheit erhöhen.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in diesem Fall und auch generell darüber zu entscheiden, wie mit solchen Anträgen umzugehen ist. Sofern die Stadt sich dafür ausspricht, hat sie einen Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung zu stellen, über den dann die Samtgemeinde entscheidet. 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

600,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

435.371,84

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

54.1.1/4212001

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, den Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einen Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung für den Ortsteil Seerau in der Lucie (westlich der Kreisstraße) für folgende Geschwindigkeitsbeschränkung zu stellen: __________ km/h.

 

ODER

 

b)                  bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) keinen Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung zu stellen.