Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat am 25. November 2019 beschlossen, den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Windpark Bösel West“ aufzustellen und ein Vorranggebiet zur
Windenergienutzung auszuweisen. Dieses sollte für das Windvorranggebiet „Bösel
West“ parallel mit der Stadt Wustrow (Wendland) erfolgen, da das Vorranggebiet
sich über die Gebiete beider Städte erstreckt.
Zwischenzeitlich
ist bereits die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt worden und es
wurde auch eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit durchgeführt. Über
die eingegangenen Stellungnahmen hat der Rat bereits in seiner Sitzung am 1.
Juli 2020 entschieden. Weitere Verfahrensschritte sind bisher nicht
durchgeführt worden.
Es hat sich aber in
den letzten Monaten gezeigt, dass die Aufstellung von einheitlichen
Bebauungsplänen in den beiden betroffenen Städten nicht möglich ist. Der
Vorhabenträger hat daher den städtebaulichen Vertrag zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans gegenüber der Stadt Wustrow (Wendland)
gekündigt und plant, die Genehmigung der Anlagen ohne Bebauungsplanung bei der
Genehmigungsbehörde zu beantragen. Damit ist ein einheitliches Vorgehen nicht
mehr möglich.
Der Vorhabenträger
ist bereit, mit der Stadt Lüchow (Wendland) die Angelegenheiten, die eigentlich
im Vorhaben- und Erschließungsplan als Teil des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes geregelt werden sollten, im Rahmen eines separaten
städtebaulichen Vertrages festzulegen. Das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes soll bis auf Weiteres ruhen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Durch das Ruhen des
Verfahrens entstehen keine Kosten. Es werden auch keine Kosten eingespart, da
alle Kosten der Planung vom Vorhabenträger übernommen werden.
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Bösel West“ bis auf Weiteres ruhen
zu lassen.