Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windpark Bösel West"
Vorlage
027/2021 ST
Aktenzeichen
612015ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat am 25. November 2019 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Bösel West“ aufzustellen und ein Vorranggebiet zur Windenergienutzung auszuweisen. Dieses sollte für das Windvorranggebiet „Bösel West“ parallel mit der Stadt Wustrow (Wendland) erfolgen, da das Vorranggebiet sich über die Gebiete beider Städte erstreckt.

 

Zwischenzeitlich ist bereits die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt worden und es wurde auch eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit durchgeführt. Über die eingegangenen Stellungnahmen hat der Rat bereits in seiner Sitzung am 1. Juli 2020 entschieden. Weitere Verfahrensschritte sind bisher nicht durchgeführt worden.

 

Es hat sich aber in den letzten Monaten gezeigt, dass die Aufstellung von einheitlichen Bebauungsplänen in den beiden betroffenen Städten nicht möglich ist. Der Vorhabenträger hat daher den städtebaulichen Vertrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gegenüber der Stadt Wustrow (Wendland) gekündigt und plant, die Genehmigung der Anlagen ohne Bebauungsplanung bei der Genehmigungsbehörde zu beantragen. Damit ist ein einheitliches Vorgehen nicht mehr möglich.

 

Der Vorhabenträger ist bereit, mit der Stadt Lüchow (Wendland) die Angelegenheiten, die eigentlich im Vorhaben- und Erschließungsplan als Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geregelt werden sollten, im Rahmen eines separaten städtebaulichen Vertrages festzulegen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll bis auf Weiteres ruhen.

    


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Durch das Ruhen des Verfahrens entstehen keine Kosten. Es werden auch keine Kosten eingespart, da alle Kosten der Planung vom Vorhabenträger übernommen werden.

 

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Bösel West“ bis auf Weiteres ruhen zu lassen.