Im Haushaltsjahr
2021 ist für die Freiwillige Feuerwehr Wustrow ein neues Fahrzeug geplant.
Aufgrund des noch ausstehenden Ergebnisses des Feuerwehrbedarfsplanes hat man
zunächst 200.000,00 € zur Beschaffung eines MLF in den Haushalt eingestellt.
Die Endfassung des Planes sagt über die Ersatzbeschaffung aus, dass ein LF 10
zu beschaffen ist. Die Kosten für ein LF 10 belaufen sich auf ca. 310.000,00 €
(lt. Auskunft der KWL vom 19.05.2021).
In 2020 wurde die
Beschaffung einer Drehleiter für den Südkreis vorgesehen. Diese Maßnahme wurde
mit 360.000,00 € durch das Land (Bedarfszuweisung wegen besonderer Aufgaben)
gefördert.
In der Endfassung des Feuerwehrbedarfsplanes ist eine Drehleiter für den Südkreis nicht mehr vorgesehen, sodass die Zuweisung umgewidmet wurde. Hier hat das Land der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Beschaffung eines LF10 für die Freiwillige Feuerwehr Wustrow einen Betrag in Höhe von 110.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die restliche Bedarfszuweisung in Höhe von 250.000,00 € war an das Land zurückzugeben.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
|
Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
310.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
||||
X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
200.000,00 |
€ |
|
|
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV21.009 |
||
|
Nein; |
|||
|
Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
|||
|
Nein |
|||
|
|
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
|
|
|
|
Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
|||
|
Ja |
||
X |
Nein, ÜPL |
110.000,00 |
€ |
|
Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
|
|
|
Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
|||||
|
Nein |
X |
Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
|||||||
|
Nein |
||||||
X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Höhe: |
110.000,00 |
€ |
||
|
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
X |
Nein |
|
Ja |
||
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Das Land hat für die Beschaffung eines LF 10 eine Fördersumme in Höhe von 110.000,00 €, mit Bescheid vom 26.05.2021 AZ: 33.24-10464 35 407 (2019) bereitgestellt, die zur Finanzierung der überplanmäßigen Auszahlung dient.
Der Samtgemeindeausschuss
beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 110.000,00 € für die Beschaffung eines LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Wustrow zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus den Fördermitteln des Landes in Höhe von 110.000,00 €.