Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Beschaffung eines LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Wustrow
Vorlage
039/2021 SG
Aktenzeichen
(6) 376200SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Haushaltsjahr 2021 ist für die Freiwillige Feuerwehr Wustrow ein neues Fahrzeug geplant. Aufgrund des noch ausstehenden Ergebnisses des Feuerwehrbedarfsplanes hat man zunächst 200.000,00 € zur Beschaffung eines MLF in den Haushalt eingestellt. Die Endfassung des Planes sagt über die Ersatzbeschaffung aus, dass ein LF 10 zu beschaffen ist. Die Kosten für ein LF 10 belaufen sich auf ca. 310.000,00 € (lt. Auskunft der KWL vom 19.05.2021).

 

In 2020 wurde die Beschaffung einer Drehleiter für den Südkreis vorgesehen. Diese Maßnahme wurde mit 360.000,00 € durch das Land (Bedarfszuweisung wegen besonderer Aufgaben) gefördert.

In der Endfassung des Feuerwehrbedarfsplanes ist eine Drehleiter für den Südkreis nicht mehr vorgesehen, sodass die Zuweisung umgewidmet wurde. Hier hat das Land der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Beschaffung eines LF10 für die Freiwillige Feuerwehr Wustrow einen Betrag in Höhe von 110.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die restliche Bedarfszuweisung in Höhe von 250.000,00 € war an das Land zurückzugeben.   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

310.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

200.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INV21.009

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

X

Nein, ÜPL

110.000,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

110.000,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

X

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Das Land hat für die Beschaffung eines LF 10 eine Fördersumme in Höhe von 110.000,00 €, mit Bescheid vom 26.05.2021 AZ: 33.24-10464 35 407 (2019) bereitgestellt, die zur Finanzierung der überplanmäßigen Auszahlung dient.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 110.000,00 € für die Beschaffung eines LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Wustrow zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus den Fördermitteln des Landes in Höhe von 110.000,00 €.