Im Frühjahr 2021 wurde die Verwaltung der Stadt Lüchow (Wendland) zu
einem Ortstermin an der Freien Schule Wendland im Ortsteil Grabow, Am Obergut,
eingeladen.
Hierbei sollte die vorliegende Verkehrssituation bezüglich des
Schülertransportes zur Schule erörtert werden. Aufgrund der bautechnischen
Beschaffenheit (Schotter) des vor der Schule befindlichen Wendeplatzes steuert
die Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH (LSE) seit einiger Zeit die Schule nicht
mehr direkt an. Nach Aussage der LSE sind aufgrund der Beschaffenheit des
Wendehammers Schäden an Bussen entstanden.
Der Busverkehr biegt seitdem von der B 248 in die Straße „Am Obergut“
ein und zweigt am Kreuzungsbereich mit der Straße „Am alten Hofe“ in selbiger
ein.
An diesem Kreuzungspunkt befindet sich auch eine provisorische
Bushaltestelle. Diese ist von der Hauptbushaltestelle am Wendehammer ca. 335 m
entfernt.
Aufgrund dieser Situation hat sich die Schule an die Stadt Lüchow
(Wendland) gewandt, um zu erörtern, wie die Verkehrssituation vor Ort geändert
werden kann, damit die Busse die Hauptbushaltestelle wieder anfahren können.
Nach Aussage der LSE muss der Wendehammer befestigt werden.
Der Wendehammer an der besagten Bushaltestelle liegt nur teilweise auf
öffentlichem Grund der Stadt Lüchow (Wendland). Teile dieser Anlage befinden
sich auf Privatgrund.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass weder die Stadt Lüchow (Wendland)
noch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für private Bildungseinrichtungen als
Träger zuständig sind.
Es ist zu entscheiden, ob sich die Stadt Lüchow (Wendland) an der Planung und an den entstehenden Kosten für die Befestigung des Wendehammers beteiligen möchte.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Je nach Beschluss. Eine grobe Kostenschätzung wird im Ausschuss vorgestellt.
Ohne!