Aufgrund Abweichungen vom Ursprungshaushalt ist es erforderlich, einen Nachtragshaushalt zu verabschieden. Trotz der durch die Corona-Pandemie verursachten Rezession bringt der Nachtragshaushalt eine Verbesserung mit sich.
So erhöhen sich mit dem 1. Nachtragshaushalt die ordentlichen Erträge um 1.456.100,00 € auf 21.608.300,00 €, der ordentliche Aufwand jedoch nur um 218.500,00 € auf 22.182.700,00 €.
Dadurch reduziert sich das Fehl im Ergebnishaushalt von bislang 2.030.500,00 € auf 792.900,00 €.
Die Änderungen im Ergebnishaushalt betreffen im Einzelnen folgende Produkte:
Erträge
Produkt 61.1.1 Allgemeine
Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen
Schlüsselzuweisungen + 148.400,00 €
Samtgemeindeumlage + 1.307.700,00 €
Die endgültigen Zahlen des Finanzausgleichs standen erst nach der Aufstellung des Haushaltes fest, sodass die Ansätze mit dem Nachtrag angepasst werden. Die Erhöhung der Samtgemeindeumlage hängt mit der Gewerbesteuer-Ausgleichszahlung, die manche Gemeinden Ende 2020 erhalten haben, zusammen. Die Gemeinden müssen dafür höhere Umlagen ab 2021 zahlen und nicht wie zunächst angenommen, dass die erhaltene Ausgleichszahlung in die Umlageberechnung für 2022 einfließt.
Aufwendungen
Produkt 11.1.4 Personalangelegenheiten
Geschäftsaufwendungen + 10.500,00 €
Erhöhung erfolgt aufgrund
vermehrter Stellenausschreibungen und weitere Stellenbewertungen.
Produkt 11.1.5 Einrichtungen
für die gesamte Verwaltung
Aufw. für Sach- und Dienstleistungen/Aus- und Fortbildung - 13.000,00 €
erhöhte Corona-Aufwendungen + 36.800,00 €
Die 13.000,00 € (8.000,00 € Sach-
und Dienstleistungen, 5.000,00 € Aus- und Fortbildung) werden in das folgende
Produkt 11.1.9 verschoben.
Produkt 11.1.9 Stabsangelegenheiten
Aufw. für Sach- und Dienstleistungen + 30.000,00 €
Aus- und Fortbildung + 5.000,00 €
In diesem Produkt wurden bisher
allgemeine Rechtsangelegenheiten, Datenschutz, Steuerrecht, Vergaberecht und
Wirtschaftlichkeitsberechnung abgebildet. Neu hinzu kommt mit dem Nachtrag der
Bereich „Digitalisierung“.
Für die Einbindung der digitalen Dienstleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz werden die Mittel benötigt.
Produkt 12.6.1 Brandschutz
Aufw. für Sach- und Dienstleistungen + 12.000,00 €
Erneuerung der Heckpumpe am HLF
der Freiwilligen Feuerwehr Lüchow.
Produkt 41.4.0
Gesundheitspflege –Prävention-
Aufw. für Sach- und Dienstleistungen + 7.000,00 €
Hier handelt es sich um ein neues
Produkt. Für das dezentrale Impfen werden die Haushaltsmittel benötigt.
Produkt 54.1.1 Straßen und
Wege
Sonstige Aufwendungen + 50.000,00 €
Der Jeetzeldeichverband ist aus
historischen Gründen Baulastträger der Brücke Plater Allee – Lübelner
Mühlenbach. An dieser Brücke sind Schäden infolge von Wassereintritt an der
Bausubstanz festzustellen. Um eine fachgerechte Abdichtung des Bauwerkes zu erreichen,
sind neben den Arbeiten am Brückenkörper, wofür der Jeetzeldeichverband
zuständig ist, auch Instandsetzungsmaßnahmen an der über die Brücke
verlaufenden Fahrbahn von der Samtgemeinde durchzuführen. Der Kostenanteil der
Samtgemeinde beläuft sich auf ca. 50.000,00 € und wird an den
Jeetzeldeichverband als Auftraggeber erstattet.
Produkt 61.1.1 Allgemeine
Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen
Kreisumlage + 80.200,00 €
Die endgültigen Zahlen des
Finanzausgleichs standen erst nach der Aufstellung des Haushaltes fest.
Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt für das Jahr 2021 sieht nunmehr Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 20.966.000,00 € vor (+1.456.100,00 €).
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sind nunmehr in Höhe von 20.992.400,00 € (+ 218.500,00 €) geplant.
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit verändert sich gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung somit um +1.237.600,00 € und sinkt von -1.264.000,00 € auf nunmehr -26.400,00 €.
Die Einzahlungen für Investitionstätigkeit bleiben gleichbleibend bei 120.000,00 €. Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind jetzt in Höhe von 4.082.000,00 € (+ 244.000,00 €) geplant worden.
Der Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 3.988.400,00 € wird im Wesentlichen durch eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.627.500,00 € gegenfinanziert.
Tilgungsleistungen sind in Höhe von 554.000,00 € (+ 4.000,00 €) veranschlagt.
Die Verpflichtungsermächtigungen haben sich nicht geändert.
Geänderte und zusätzliche Investitionen
INV19.022 Neubau Busbahnhof GS
Lüchow
Für den Neubau des Busbahnhofes werden weitere 210.000,00 € benötigt. Bisher stehen aus den Jahren 2019 und 2020 400.000,00 € für die Maßnahme zur Verfügung. Nach einer aktuellen Kostenberechnung des Ingenieurbüros liegen die Gesamtkosten der Maßnahme bei 610.000,00 €. (Gefördert wird dieses Projekt mit 418.000,00 €).
INV21.117 Künstlerhof
Schreyahn; WLAN-Anbindung
Für die WLAN-Anbindung des Künstlerhofes werden im Nachtrag 12.000,00 € zur Verfügung gestellt.
INV21.119 GS Wustrow;
Beschaffung Rasenmähertraktor
Für die Beschaffung eines Rasenmähertraktors werden 12.000,00 € eingeplant.
INV21.116 Fahrzeugbeschaffung
für die Kleiderkammer der FF Lüchow
Es wird ein Fahrzeug zum Transport kontaminierter Einsatzkleidung benötigt. Diese muss regelmäßig nach Lüneburg gebracht und wieder abgeholt werden. Die Einsatzfahrzeuge sind für diese Art der Nutzung nicht vorgesehen. Es werden im Nachtrag 10.000,00 € für die Beschaffung eingeplant.
Stellenplan
Neben dem 1. Nachtragshaushaltsplan wurde der Stellenplan an die aktuelle Entwicklung angepasst.
Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 KomHKVO weist der Stellenplan die erforderlichen Stellen der Beamten und Beamtinnen (Planstellen) und der nicht nur vorübergehend Beschäftigten aus. Der Stellenplan ist einzuhalten; Abweichungen sind nur zulässig, soweit sie aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Vorschriften zwingend erforderlich sind (§ 107 Absatz 3 Satz 3 NKomVG).
In allen anderen Fällen bedarf es zur Änderung des Stellenplanes als Bestandteil des Haushaltsplanes einer Nachtragshaushaltssatzung (§§ 115 Absatz 1, 114 Absatz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 Nr. 9 NKomVG).
Eine Ausweisung der finanziellen Auswirkungen ist nicht erforderlich, da diese im Rahmen des Personalkostenbudgets gedeckt werden können.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Samtgemeindeausschuss
beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt den 1. Nachtragshaushalt 2021 mit seinen
Bestandteilen und Anlagen (Stand: 29.06.2021 ) / mit folgenden Änderungen: