Betreff
Erweiterung der Kindertagesstätte Trebel um eine halbe Gruppe
Vorlage
050/2021 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Seit mehreren Jahren sind die Elementarplätze im Planbereich Lüchow nicht auskömmlich. Alle neu geschaffenen Elementarplätze sind bereits vor der Inbetriebnahme belegt, so dass keine Puffer für z. B. Zuzüge bestehen. Dieser Umstand wird belegt durch eine Versorgungsquote von nur 81 % im Elementarbereich. Dies bedeutet, dass nur 81 % der Kinder im Elementaralter (3-6 Jahre) ein Betreuungsplatz im Planbereich Lüchow angeboten werden kann. Im Kindertagesstätten-Bedarfsplan des Landkreises wird eine Versorgungsquote von 96 % angestrebt.

Die Situation ist so eng, dass bereits mehrere Integrationsplätze gemäß I-Konzept durch Regelkinder belegt wurden. Weiterhin gibt es dennoch Kinder im Planbereich Lüchow, welche in die Planbereiche Dannenberg oder Clenze verwiesen werden müssen. Diese Entfernung ist für viele Familien jedoch nicht tragbar. Kürzlich teilte in diesem Kontext der Schulleiter der Grundschule in Lüchow (Wendland) mit, dass mehrere Kinder zurückgestellt werden, welche bislang noch keine Kindertagesstätte im Landkreis Lüchow-Dannenberg besucht haben. Diese Kinder waren entweder noch nie in einer Kindertagesstätte oder ziehen aus anderen Städten/Landkreisen zu. Für eine bestmögliche Entwicklung benötigen diese Kinder dringend eine Förderung in einer Kindertagestätte, jedoch sind zumindest im Planbereich Lüchow alle Kapazitäten erschöpft.

 

Kinderwelt Hamburg e. V. betreibt seit November 2020 die Kindertagestätte in Trebel. Die Einrichtung betreut aktuell 25 Elementar- und 15 Krippenkinder. Die Einrichtung und ihre für den Landkreis Lüchow-Dannenberg neue Konzeption sind bei Eltern sehr gefragt. So übersteigt die Nachfrage auf Elementarplätze die Kapazitäten aktuell um 8 Kinder. Diese Kinder kommen zum Großteil aus der Gemeinde selbst und wären aktuell abzulehnen, da bereits alle Plätze, zum Teil auch mit Kindern aus Lüchow, belegt sind. Diese Familien sind auf übrige freie Plätze im Landkreis zu verweisen. Da jedoch sowohl der Planbereich Lüchow als auch der nahe gelegene Planbereich Gartow im Elementarbereich gänzlich ausgelastet sind, müssten die Eltern nach Clenze oder Dannenberg verwiesen werden, was mit erheblichen Fahrtwegen verbunden wäre.

Die räumlichen Kapazitäten der Kindertagesstätte in Trebel sind so gewählt worden, dass langfristig auch der Betrieb einer I-Gruppe möglich wäre. Eine solche Nutzung steht mittelfristig jedoch nicht in Aussicht, sodass der Nebenraum der Elementargruppe derzeit nicht für die Betriebserlaubnis relevant ist. Die Größe des Raumes sowie die Ausstattung und Konzeption der übrigen Einrichtung lassen die Landesschulbehörde eine Betriebserlaubnis für eine halbe Elementargruppe mit 10 Kindern in Aussicht stellen.

Auch wenn langfristig die Schaffung von Betreuungsplätzen in Lüchow (Wendland) sinnvoller erscheint, so wird es dort noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis neue Betreuungsplätze geschaffen werden könnten. Ehe jedoch ein Grundstück zur Verfügung steht, der Betrieb ausgeschrieben wurde und eine Kindertagestätte errichtet wird, gäbe es weiterhin unversorgte Kinder, weswegen jeder weitere Platz im Planbereich Lüchow (zu dem Trebel gehört) die Gesamtsituation entlastet. Die halbe Gruppe würde vorwiegend laufende Kosten verursachen und könnte, sofern Trebel langfristig nicht mehr so stark gefragt ist, jederzeit wieder aufgelöst werden. Größere Anschaffungen sind für die Einrichtung nicht notwendig.

In allen anderen Einrichtungen im Planbereich Lüchow sind die räumlichen Kapazitäten gänzlich ausgeschöpft. Die Einrichtung weiterer Plätze in einer anderen Einrichtung im Planbereich ist damit nicht möglich.

Die Kindertagestätte in Trebel stellt damit die einzige Möglichkeit dar, eine halbe Elementargruppe kurzfristig zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu etablieren. Der Träger hat bereits Personal in Aussicht, mit dem eine direkte Inbetriebnahme nach Beschlussfassung möglich wäre. Als eigenständige Einrichtung wäre eine halbe Gruppe unverhältnismäßig teuer, da aufgrund der Aufsichtspflicht dauerhaft zwei pädagogische Fachkräfte anwesend sein müssten. Zudem wäre an einem eigenständigen Standort eine Vielzahl an Räumlichkeiten vorzuhalten (Büro, Mitarbeiterraum, WCs). Diese können in der bestehenden Kita mitgenutzt werden.

Unter der voranstehenden Begründung kann, analog zur Erweiterung des Hortes in Lüchow (Wendland), auf eine Ausschreibung verzichtet werden. Die Beauftragung wird vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes vom Landkreis erfolgen. 

Für die Einrichtung der halben Elementargruppe fallen vorwiegend nur Personalkosten an. Diese belaufen sich für eine notwendige Fachkraft, in Abhängigkeit der Öffnungszeit der Gruppe, auf rund 50.000,00 € im Jahr. Auf diese Kosten leistet das Land Niedersachsen 54 % Finanzhilfe. Neben den laufenden Kosten wären wenige Neuanschaffungen für die 10 Kinder zu tätigen, wie z. B. weitere Garderobenplätze und Stühle. Diese würden in 2021 beschafft und in der Betriebskostenabrechnung 2022 berücksichtigt werden.

Die erwarteten jährlichen Kosten für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) liegen bei ca. 6.000,00 €, anteilig für 2021 (Oktober bis Dezember) würden die Mehrkosten bei rund 1.500,00 € liegen. 

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

1.500,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

1.470.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

x

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

x

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

6.000,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

 


Der Schul-, Jugend und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: 

 

a)      er erkennt den Bedarf einer weiteren Gruppe mit 10 Plätzen im Elementarbereich in der Kita Trebel an (Träger: Kinderwelt Hamburg e. V.) und

 

b)      er finanziert die Betriebskosten gemäß geltender Jugendhilfevereinbarung zu maximal 25 % des festgestellten Defizites, nach Abrechnungen durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg, mit.