Die Gemeindeverbindungsstraße 1 (GV-Straße 1) verläuft nördlich des
Stadtgebietes von Lüchow (Wendland) in Richtung Plate und verläuft ca. 50 m
nördlich der Unterführung der B 248 (Stadtumgehung Lüchow/W.) über die Plater
Brücke, welche den Lübelner Mühlenbach überspannt.
Das Brückenbauwerk befindet sich
momentan in der Baulast des Jeetzeldeichverbandes. Aufgrund der Vorgaben und
Festsetzungen des Niedersächsischen Straßengesetzes müssen Brückenbauwerke bei
höhengleichen Kreuzungspunkten immer von dem unterhalten werden, dem dieses
Bauwerk dient (NStrG §35 b). Straßenbaulastträgerin ist in diesem Fall die
Samtgemeinde Lüchow (Wendland).
Historisch gesehen befand sich,
nach derzeitigem Sachstand, die Brücke ursprünglich im Eigentum der
öffentlichen Hand bzw. im kommunalen Eigentum der Stadt Lüchow. Aufgrund von
Zuwendungsbestimmungen in den 1970er Jahren, wonach Unterhaltungsverbände die
Neuanlage bzw. grundhafte Instandsetzung von Brückenbauwerken gefördert
bekommen haben, wird vermutet, dass das Bauwerk auf diesem Wege in die Baulast
des heutigen Jeetzeldeichverbandes gekommen ist. Im Anschluss an den Bau der
Brücke wurde anschließend vergessen, das Bauwerk zurück in die kommunale
Straßenbaulast zu geben, was auch bei der Gründung der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) nicht vorgenommen wurde.
Aufgrund der Ergebnisse einer
routinemäßigen Brückenprüfung des Bauwerkes im Jahr 2020 durch den
Jeetzeldeichverband wurde dann ein dringender Sanierungsbedarf festgestellt.
Der Verband wandte sich
daraufhin an die Verwaltung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), da diese als
Straßenbaulastträgerin für die über die Brücke verlaufende Straße für deren
Unterhaltung zuständig ist. Diesbezüglich wurde eine gemeinschaftliche
Sanierung verabredet, wobei der Jeetzeldeichverband die Abdichtung und
Instandsetzung des Brückenkörpers bzw. Brückenoberbaus und die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) die Abdichtung und Instandsetzung der Straße, der
Schrammborde und der Brückenvorfelder übernehmen würde.
Die oben aufgeführten
Instandsetzungsarbeiten wurden am 27. Juli 2021 abgeschlossen, wodurch die
Brücke nunmehr über einen als gut einzustufenden Unterhaltungszustand verfügt.
Im Anschluss der Sanierungsarbeiten
stellte der Jeetzeldeichverband den Antrag zur Übernahme des gesamten Bauwerkes
durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland), wodurch diese dann zukünftig
sämtliche Unterhaltungsarbeiten zu finanzieren hätte.
Die Übernahme der Brücke soll
unentgeltlich erfolgen. Aufgrund fehlender Unterlagen auf Baujahr und Kosten
wird ein Restbuchwert von 1,00 € unterstellt. Dieser wird als Erinnerungswert
im Anlagevermögen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eingestellt, gleichzeitig
wird ein Sonderposten in gleicher Höhe auf der Passivseite ausgewiesen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Aufgrund der Sanierungsmaßnahme 2021 ist in den nächsten zehn Jahren nicht mit umfangreichen Sanierungsmaßnahmen zu rechnen. Für die notwendige Brückenprüfung sind alle sechs Jahre entsprechende Haushaltsmittel einzustellen. Diese belaufen sich auf ca. 5.000,00 € pro Prüfung.
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) die Plater Brücke (GV-Straße 1) über den Lübelner Mühlenbach in die Baulast der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu übernehmen.
ODER
b) die Plater Brücke (GV-Straße 1) über den Lübelner Mühlenbach nicht in die Baulast der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu übernehmen.