a) Abwägung der Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Ein Vorhabenträger beabsichtigt, ein neues Handels- und
Verwaltungsgebäude, in das der Vorhabenträger integriert werden soll, zu planen
und zu bauen. Zudem ist die Erweiterung der Lagerkapazitäten angedacht sowie
ein Ausbau des Raiffeisenwarenhandels. Zusätzlich sollen perspektivisch auch
weitere raiffeisentypische Dienstleistungsangebote und Fachmärkte am Standort
entwickelt werden können. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 15/27,
15/250, 15/128, 15/119, 15/42, 15/41, 15/40, 15/39, 15/243, 15/246, 15/253,
15/256, 15/257, 19/14, 19/13, 19/12, 412/64 tlw., 41/4 tlw., Flur 6, Gemarkung
Lüchow.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung vom
7. Oktober 2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am
Brennereiweg“ gefasst.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.
Während der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme
von einem Bürger aus Zernien eingegangen und bei der frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben der Landkreis
Lüchow-Dannenberg, Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Avacon Netz GmbH,
Deutsche Telekom Technik GmbH Uelzen, Vodafone Kabel Deutschland GmbH und die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßen und Verkehr eine Stellungnahme
abgegeben.
Die Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge sind
der Sitzungsvorlage beigefügt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem
Verwaltungs-ausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der
Sitzungsvorlage Nr. 046/2021 ST vom 15.09.2021 beigefügt sind, dargestellt,
entschieden und
b) der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Brennereiweg“ wird mit
der Begründung und den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich
ausgelegt. Parallel erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.