Betreff
Bebauungsplan "Am Brennereiweg"
a) Abwägung der Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Vorlage
046/2021 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein Vorhabenträger beabsichtigt, ein neues Handels- und Verwaltungsgebäude, in das der Vorhabenträger integriert werden soll, zu planen und zu bauen. Zudem ist die Erweiterung der Lagerkapazitäten angedacht sowie ein Ausbau des Raiffeisenwarenhandels. Zusätzlich sollen perspektivisch auch weitere raiffeisentypische Dienstleistungsangebote und Fachmärkte am Standort entwickelt werden können. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 15/27, 15/250, 15/128, 15/119, 15/42, 15/41, 15/40, 15/39, 15/243, 15/246, 15/253, 15/256, 15/257, 19/14, 19/13, 19/12, 412/64 tlw., 41/4 tlw., Flur 6, Gemarkung Lüchow.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung vom 7. Oktober 2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Brennereiweg“ gefasst.

 

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.

 

Während der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme von einem Bürger aus Zernien eingegangen und bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg, Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Avacon Netz GmbH, Deutsche Telekom Technik GmbH Uelzen, Vodafone Kabel Deutschland GmbH und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßen und Verkehr eine Stellungnahme abgegeben. 

 

Die Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge sind der Sitzungsvorlage beigefügt.

    


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

  


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungs-ausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 046/2021 ST vom 15.09.2021 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)           der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Brennereiweg“ wird mit der Begründung und den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.