Südlich der Ortslage Woltersdorf ist im Regionalen Raumordnungsprogramm
des Landkreises Lüchow-Dannenberg ein Vorranggebiet für die Windenergienutzung
ausgewiesen. In diesem Bereich möchte ein Unternehmen zwei Windenergieanlagen
errichten.
Die Ausweisung der Fläche im Regionalen Raumordnungsprogramm hat zur
Folge, dass dort Windenergieanlagen über ein Verfahren nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz beantragt werden können, ohne dass eine weitere
Bauleitplanung erforderlich ist.
Dennoch kann die betroffene Gemeinde sich dafür entscheiden, einen
Bebauungsplan aufzustellen, um auf die Planungen Einfluss zu nehmen. Hierfür
hat sich die Gemeinde Woltersdorf entschieden und beschlossen, für den Bereich
einen Bebauungsplan aufzustellen.
Sofern ein Bebauungsplan aufgestellt wird, ist auch der
Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen, wobei dabei die Regelungen aus dem
Regionalen Raumordnungsprogramm übernommen werden.
Vor diesem Hintergrund haben der Investor und die Gemeinde Woltersdorf
bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Änderung des Flächennutzungsplans
beantragt.
Der Städteplaner wird direkt vom Antragssteller beauftragt und vergütet.
Die übrigen Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden
erst von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem
Satzungsbeschluss dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt.
Hierüber hat der Samtgemeindeausschuss bereits in seiner Sitzung am 9.
September 2021 den Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages
beschlossen.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst das gesamte Vorranggebiet südlich von Woltersdorf und ist im anliegenden Lageplan dargestellt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
800,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
5.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1./4291000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
3487000/623001 |
Höhe: |
800,00 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 145. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel aufzustellen, ein Sondergebiet „Windenergie“ auszuweisen.