Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgaben im Produkt 12.1.1 "Wahlen und Statistik"
Vorlage
067/2021 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Aufwendungen für die ehrenamtlichen Wahlhelfer für die Wahlen waren zunächst bei der Haushaltsplanung (KS 509001 / KT 121103 / SK 4421000) im Dezember 2020 mit 14.200,00 € geplant. Hierbei wurde zunächst auch nur auf die Kommunalwahl abgestellt.

 

Nach den jetzt ermittelten Aufwendungen für das sogenannte „Erfrischungsgeld“ für die Mitglieder der Wahlausschüsse sowie Wahlvorstände sind aufgrund der personellen Besetzung sowie der festgelegten erhöhten Zahlungen (siehe Sitzungsvorlage Nr. 024/2021 SG – Beschluss des Samtgemeinderates am 27.05.2021) insgesamt Ausgaben in Höhe von 23.815,00 € entstanden.

 

Weiterhin wurden bei den Geschäftsaufwendungen (SK 4431000 / KT 121103 / KS 509001 und 105090) keine erhöhten Aufwendungen für vermehrte Briefwahl aufgrund der Corona-Pandemie sowie die Mehrkosten beim Porto für die Wahlbenachrichtigung (Brief statt Karte) berücksichtigt.

 

Ebenso konnte zurzeit der Haushaltsplanberatung nicht davon ausgegangen werden, dass die Deutsche Post AG ihre Vergünstigungen (Dialogpost) im Frühjahr 2021 streicht und somit die Wahlbriefe überwiegend mit 1,55 € frankiert werden mussten. Die zusätzlichen Portogebühren für die Rücksendung der nicht freigemachten Wahlbriefe fanden in der Kalkulation leider auch keine Berücksichtigung im Produkt „Wahlen“. Zusätzliche Portokosten sind somit über den Haushaltsansatz angefallen und beziffern sich auf ca. 22.000,00 € (davon wurden allerdings 12.000,00 € unter SK 4431000 / KS 105001 / KT 111502 eingeplant).

 

Im Frühjahr 2021 wurde seitens des Wahlamtes eine neue Kalkulation aufgrund der vorstehenden Erkenntnisse vorgenommen und der Verwaltungsvorstand davon in Kenntnis gesetzt. Es wurde sich darauf verständigt, auch aufgrund der Corona-Pandemie die Gesamtkosten nach Durchführung der fünf Wahlen zur Genehmigung vorzulegen.

 


Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

139.700,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

107.700,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition: 12.1.1

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

X

Nein, ÜPL

32.000,00

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

Produkt 54.1.1 / KS 625001 / KT 541120 / SK

Gemeindeverbindungsstraße = 10.000 € und

Produkt 12.8.1 / KS 615001 / KT 128101 / SK 4261002

Katastrophenschutz = 10.000 € und

Produkt 11.1.5 / KS 105001 / KT 111502 /

SK 443100  = 12.000 €

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Erträge sind aufgrund einer Abrechnung für die Bundestagswahl (zu erwartende Erstattung 27.500,00 €) sowie eine pauschale Erstattung für die Kreiswahl und Direktwahl Landrat zu erwarten. Die Höhe kann noch nicht beziffert werden (im Jahr 2014 waren es rund 11.000,00 €)

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, eine überplanmäßige Ausgabe im Produkt 12.1.1. „Wahlen/Statistik“ in Höhe von 32.000,00 € zu genehmigen.