Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Produkt "Straßenreinigung, Winterdienst"
Vorlage
069/2021 SG
Aktenzeichen
202001SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Ergebnishaushalt 2021 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) waren im Produkt „Straßenreinigung, Winterdienst“ 224.000,00 Euro veranschlagt.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen noch 2.690,65 Euro zur Verfügung.

 

Eine bereits vorliegende Streusalzrechnung über 4.253,73 Euro und weitere Rechnungen für die Abfallbeseitigung und Arbeiten des Kommunal-Service Lüchow können somit nicht mehr beglichen werden.

 

Durch einen vorhanden Wintereinbruch zum Jahresanfang und Instandsetzung (Wartung/Pflege) von Räumgeräten wurden zuvor nicht kalkulierbare Mittel in Anspruch genommen. Weiterhin kann aufgrund der Überprüfung der Straßenreinigungsgebührensatzung mit einer Haushaltslücke von bis zu 25.000,00 Euro gerechnet werden.

 

Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Dezember 2021 noch weitere Winterdienstarbeiten notwendig werden.

 

Die überplanmäßige Ausgabe könne durch zur Verfügung stehende, noch nicht verausgabte Mittel im Produkt 54.1.1 „Straßen und Wege“ in Höhe von vorsorglich 45.000,00 Euro ausgeglichen werden.

                                  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

269.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

224.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

X

Nein, ÜPL

45.000,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

54.1.1

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe für das Jahr 2021 in dem Produkt

 

54.5.1 „Straßenreinigung, Winterdienst“             von vorsorglich 45.000,00 Euro

 

zu genehmigen.

 

Die überplanmäßige Ausgabe kann durch Einsparungen im Produkt

 

54.1.1    „Straßen und Wege“ 

 

gedeckt werden.