Im Ergebnishaushalt 2021 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) waren im
Produkt „Straßenreinigung, Winterdienst“ 224.000,00 Euro veranschlagt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen noch 2.690,65 Euro zur Verfügung.
Eine bereits vorliegende Streusalzrechnung über 4.253,73 Euro und
weitere Rechnungen für die Abfallbeseitigung und Arbeiten des Kommunal-Service
Lüchow können somit nicht mehr beglichen werden.
Durch einen vorhanden Wintereinbruch zum Jahresanfang und Instandsetzung
(Wartung/Pflege) von Räumgeräten wurden zuvor nicht kalkulierbare Mittel in
Anspruch genommen. Weiterhin kann aufgrund der Überprüfung der
Straßenreinigungsgebührensatzung mit einer Haushaltslücke von bis zu 25.000,00
Euro gerechnet werden.
Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Dezember 2021 noch
weitere Winterdienstarbeiten notwendig werden.
Die überplanmäßige Ausgabe könne durch zur Verfügung stehende, noch
nicht verausgabte Mittel im Produkt 54.1.1 „Straßen und Wege“ in Höhe von vorsorglich 45.000,00 Euro ausgeglichen
werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
269.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
224.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
45.000,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
54.1.1 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige
Ausgabe für das Jahr 2021 in dem Produkt
54.5.1 „Straßenreinigung, Winterdienst“ von vorsorglich 45.000,00 Euro
zu genehmigen.
Die überplanmäßige Ausgabe kann durch Einsparungen im Produkt
54.1.1 „Straßen
und Wege“
gedeckt werden.