Betreff
148. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Solarpark Schmarsau" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
003/2022 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Ein Projektentwickler beabsichtigt nördlich des Ortsteils Schmarsau die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf einer Fläche von ca. 96 ha. Der Geltungsbereich der 148. Änderung umfasst die Flurstücke 1/2, 2, 3, 20, 21/1, 21/2, 23, 28, 29, 45 und 48, Flur 11, Gemarkung Schmarsau und die Flurstücke 4, 9, 10/1, 10/2, 11, 12/1, 12/3, 12/4, 13, 30/1, 30/2, 30/3, 30/4, Flur 13, Gemarkung Schmarsau. 

 

Die Gemeinde Lemgow hat bereits am 15.10.2021 den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst.

 

Der Städteplaner wird direkt vom Antragssteller beauftragt und vergütet.

 

Die übrigen Kosten für die 148. Änderung des Flächennutzungsplanes werden erst von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Satzungsbeschluss dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt.

 

Hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag in der nächsten Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 03.02.2022 zu schließen.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

1.200,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

5.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1/4291000

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

3487000/623001

Höhe:

1.200,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

X

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 148. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Schmarsau“ aufzustellen. Der Geltungsbereich der 148. Änderung umfasst die Flurstücke 1/2, 2, 3, 20, 21/1, 21/2, 23, 28, 29, 45 und 48, Flur 11, Gemarkung Schmarsau und die Flurstücke 4, 9, 10/1, 10/2, 11, 12/1, 12/3, 12/4, 13, 30/1, 30/2, 30/3, 30/4, Flur 13, Gemarkung Schmarsau.