Ein
Projektentwickler beabsichtigt nördlich des Ortsteils Schmarsau die Errichtung
einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf einer Fläche von ca. 96
ha. Der Geltungsbereich der 148. Änderung umfasst die Flurstücke 1/2, 2, 3, 20,
21/1, 21/2, 23, 28, 29, 45 und 48, Flur 11, Gemarkung Schmarsau und die
Flurstücke 4, 9, 10/1, 10/2, 11, 12/1, 12/3, 12/4, 13, 30/1, 30/2, 30/3, 30/4,
Flur 13, Gemarkung Schmarsau.
Die Gemeinde Lemgow
hat bereits am 15.10.2021 den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes gefasst.
Der Städteplaner
wird direkt vom Antragssteller beauftragt und vergütet.
Die übrigen Kosten
für die 148. Änderung des Flächennutzungsplanes werden erst von der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Satzungsbeschluss
dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt.
Hierüber ist ein
städtebaulicher Vertrag in der nächsten Sitzung des Samtgemeindeausschusses am
03.02.2022 zu schließen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
1.200,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
5.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1/4291000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
3487000/623001 |
Höhe: |
1.200,00 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
X |
Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 148. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Solarpark Schmarsau“ aufzustellen. Der Geltungsbereich
der 148. Änderung umfasst die Flurstücke 1/2, 2, 3, 20, 21/1, 21/2, 23, 28, 29,
45 und 48, Flur 11, Gemarkung Schmarsau und die Flurstücke 4, 9, 10/1, 10/2,
11, 12/1, 12/3, 12/4, 13, 30/1, 30/2, 30/3, 30/4, Flur 13, Gemarkung Schmarsau.