Betreff
Ausschreibung der Mittagsverpflegungsleistungen der Grundschulen - Zuschuss Elternbetrag
Vorlage
006/2022 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Alle Ganztagsschulen in Niedersachsen sind verpflichtet, eine Mittagsverpflegung anzubieten. Das Mittagessen und sonstige in der Schule angebotenen Getränke und Esswaren sollen eine ausgewogene Ernährung sicherstellen (Erlass MK: „Die Arbeit in der Ganztagsschule vom 01.08.2014). Die Essensausgabe ist Aufgabe des Schulträgers.

 

Ende des Jahres 2021 wurden die Mittagsverpflegungsleistungen in den Grundschulen Küsten, Lemgow, Lüchow, Trebel und Wustrow europaweit ausgeschrieben.

Es ist vorgesehen, den Vertrag auf zweieinhalb Jahre abzuschließen, mit der Möglichkeit, um zwei weitere Jahre zu verlängern.

Die Leistungen hinsichtlich der Verpflegung unterteilen sich in den Elternbetrag (umfasst Kosten für Lebensmittel, das Kochen und die Lieferung zu den Schulen) und den Betrag der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Kosten der Essensausgabe.

 

Von 2012 bis Ende 2015 beliefen sich die Kosten der Eltern pro Portion auf 3,00 € brutto, seit Anfang 2016 bezahlen die Eltern pro Portion 3,25 € brutto.

 

Nach Aufschlüsselung innerhalb der Ausschreibung durch den Anbieter wurde festgestellt, dass der Betrag in Höhe von 3,25 € brutto nicht mehr kostendeckend sei. Gemäß Angebot muss der Elternbeitrag auf 3,75 € brutto erhöht werden.

 

Die Kosten für die Ausgabe der Essen - Anteil der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) - betragen 3,50 € brutto pro Portion.

 

Aufgrund COVID-19 sind die Essenszahlen um ein Drittel zurückgegangen. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass zum Teil kein bzw. wenig Ganztag stattfinden konnte. Zukünftig soll das Ziel sein, im Rahmen des Ganztagsausbaus auch die Zahlen der Mittagsverpflegung zu erhöhen, da auch aus pädagogischer Sicht ein gemeinsames Mittagessen sinnvoll sei.

 

Es ist zu entscheiden, ob der Elternbetrag ab Vertragsbeginn auf 3,75 € steigen soll oder ob die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) den Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,50 € pro Portion übernimmt.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

ca. 7.300,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

Deckung Schulbudget

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

ca. 7.300,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Schul-, Jugend und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Erhöhung des Elternbetrages auf 3,75 € soll von den Eltern finanziert werden oder die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) übernimmt den Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,50 € pro Portion.