Alle Ganztagsschulen in Niedersachsen sind verpflichtet, eine
Mittagsverpflegung anzubieten. Das Mittagessen und sonstige in der Schule
angebotenen Getränke und Esswaren sollen eine ausgewogene Ernährung
sicherstellen (Erlass MK: „Die Arbeit in der Ganztagsschule vom 01.08.2014).
Die Essensausgabe ist Aufgabe des Schulträgers.
Ende des Jahres 2021 wurden die Mittagsverpflegungsleistungen in den
Grundschulen Küsten, Lemgow, Lüchow, Trebel und Wustrow europaweit
ausgeschrieben.
Es ist vorgesehen, den Vertrag auf zweieinhalb Jahre abzuschließen, mit
der Möglichkeit, um zwei weitere Jahre zu verlängern.
Die Leistungen hinsichtlich der Verpflegung unterteilen sich in den
Elternbetrag (umfasst Kosten für Lebensmittel, das Kochen und die Lieferung zu
den Schulen) und den Betrag der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Kosten
der Essensausgabe.
Von 2012 bis Ende 2015 beliefen sich die Kosten der Eltern pro Portion
auf 3,00 € brutto, seit Anfang 2016 bezahlen die Eltern pro Portion 3,25 €
brutto.
Nach Aufschlüsselung innerhalb der Ausschreibung durch den Anbieter
wurde festgestellt, dass der Betrag in Höhe von 3,25 € brutto nicht mehr
kostendeckend sei. Gemäß Angebot muss der Elternbeitrag auf 3,75 € brutto
erhöht werden.
Die Kosten für die Ausgabe der Essen - Anteil der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) - betragen 3,50 € brutto pro Portion.
Aufgrund COVID-19 sind die Essenszahlen um ein Drittel zurückgegangen.
Dies liegt im Wesentlichen daran, dass zum Teil kein bzw. wenig Ganztag
stattfinden konnte. Zukünftig soll das Ziel sein, im Rahmen des Ganztagsausbaus
auch die Zahlen der Mittagsverpflegung zu erhöhen, da auch aus pädagogischer
Sicht ein gemeinsames Mittagessen sinnvoll sei.
Es ist zu entscheiden, ob der Elternbetrag ab Vertragsbeginn auf 3,75 €
steigen soll oder ob die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) den Unterschiedsbetrag
in Höhe von 0,50 € pro Portion übernimmt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
ca. 7.300,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
Deckung Schulbudget |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
X |
Ja, Höhe? |
ca. 7.300,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Schul-, Jugend und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Erhöhung des Elternbetrages auf 3,75 € soll von den Eltern finanziert werden oder die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) übernimmt den Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,50 € pro Portion.