a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB
b) Frühzeitiges Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB
Anlass der Planung ist der Wunsch nach Erweiterung der Betriebsfläche des in der Gemeinde Woltersdorf ansässigen Bauunternehmens. Der Betrieb benötigt weitere Flächen, die als Lagerplatz genutzt werden sollen.
Um den süd-östlichen Bereich des Ortsteiles Woltersdorf städtebaulich zu ordnen und den Fortbestand des ansässigen Bauunternehmens zu sichern, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächen-nutzungsplanes erforderlich. Von der Gemeinde Woltersdorf wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd-Ost“ bereits gefasst. Beide Verfahren sollen im Parallelverfahren durchgeführt werden.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha. Es umfasst sowohl die eigentlichen Betriebsflächen als auch das Grundstück des Betriebsleiterwohnhauses. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll das Plangebiet als gewerbliche Baufläche und als Grünfläche dargestellt werden. Durch diese Darstellungen sollen die bestehenden Strukturen gesichert und eine gewerbliche Erweiterung in süd-östlicher Richtung ermöglicht werden.
Der Städteplaner wird direkt vom Antragssteller beauftragt und vergütet.
Die übrigen Kosten für die 150. Änderung des Flächennutzungsplanes werden erst von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Satzungsbeschluss dem Antragssteller in Rechnung gestellt.
Hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag in der nächsten Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 21. April 2022 zu schließen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
1.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
5.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
3487000/623001 |
Höhe: |
1.000,00 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung der 150. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Gewerbegebiet Süd-Ost“ und
b) gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.