Im Produkt „Jugend- und Familieneinrichtungen“ sind bei der Stadt Lüchow
(Wendland) in 2021 90.100,00 € an Aufwendungen eingeplant.
Diese Aufwendungen gliedern sich in 75.000,00 € für den Kommunal-Service
Lüchow (KSL), 2.500,00 € für den Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände,
10.000,00 € für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens,
1.000,00 € für sonstige Abgaben/Gebühren und 1.600,00 € als Zuschüsse an
Vereine.
Neben den normalen Aufwendungen für den KSL für die Pflege und
Unterhaltung der Grundstücke sind in diesem Jahr erhöhte Aufwendungen für die
Unterhaltung der Spielplatzgeräte in Höhe von rund 5.000,00 € angefallen.
Aktuell stehen keine Mittel mehr zur Verfügung.
Zwei Rechnungen über zusammen 7.153,30 € aus dem Monat November 2021 und
drei Rechnungen über zusammen 3.701,35 € aus dem Monat Dezember 2021 sind
bislang noch nicht bezahlt worden.
Aus der Spielplatzhauptuntersuchung folgende Reparaturen an den
Spielgeräten und Zäunen sowie die übrige Grundstückspflege durch den KSL haben
im vergangenen Jahr ebenfalls Aufwendungen in Höhe von rund 6.000,00 €
verursacht.
Zusammengefasst werden im Jahr 2021 für die Unterhaltung und Grünpflege
der Spielplätze noch 11.000,00 € benötigt, welche überplanmäßig zur Verfügung
gestellt werden müssen. Es wird gebeten, den Betrag vorsorglich auf 13.000,00 €
zu erhöhen.
Die Mehraufwendungen können durch Einsparungen im Produkt 55.1.1 (Park-
und Grünanlagen) in Höhe von 13.000,00 € gedeckt werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
|
Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
13.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
||||
|
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
|
€ |
|
|
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
|
||
X |
Nein; |
|||
|
Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
|||
X |
Nein |
|||
|
|
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
|
|
|
|
Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
|||
|
Ja |
||
X |
Nein, ÜPL |
|
€ |
|
Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
4212000/631003 |
|
|
Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
|||||
X |
Nein |
|
Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
|||||||
X |
Nein |
||||||
|
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Höhe: |
|
€ |
||
|
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
|
Nein |
|
Ja |
||
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige
Ausgabe im Produkt „Jugend- und Familieneinrichtungen“ in Höhe von 13.000,00 €
für das Jahr 2021 zu genehmigen. Die überplanmäßige Ausgabe von insgesamt
13.000,00 € kann durch Einsparungen in dem Produkt 55.1.1 (Park- und
Grünanlagen) gedeckt werden.