Betreff
Finanzierung einer zweiten pädagogischen Fachkraft im Lemkihaus
Vorlage
023/2022 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Träger der kleinen Kindertagesstätte Lemkihaus stellt den Antrag auf Übernahme der Kosten für eine zweite pädagogische Fachkraft.

Als Grund für den Antrag auf Übernahme der Kosten für eine zweite pädagogische Fachkraft (Arbeitgeberlohnkosten: ca. 25.000,00 €/Jahr) führt der Träger an, dass derzeit Abstriche in punkto pädagogischer Schwerpunktarbeit zu machen seien, dass die Leitung einen erhöhten Aufwand im Personalmanagement habe und immer mal Eltern in der Betreuung einspringen müssen. Fällt die Leitung aus, bleibe derzeit die pädagogische Konzeption auf der Strecke, da eine der Vertretungskräfte keine pädagogische Ausbildung habe.

In der kleinen Kindertagesstätte Lemkihaus in Schmarsau werden montags bis freitags maximal 10 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 13:00 Uhr betreut. Die gesetzliche Regelung zur Betreuung in Elementargruppen mit bis zu 25 Kindern sieht zwei pädagogische Fachkräfte vor (§ 11 Absatz 1 NKiTaG). In einer kleinen Kindertagesstätte (max. 10 Kinder) sieht das NKiTaG vor, dass neben einer pädagogischen Fachkraft (Leitung) eine weitere geeignete Person nicht regelmäßig, sondern überwiegend tätig ist (§ 10 Absatz 3 DVO-NKiTaG). Eine pädagogische Fachkraft ist hierfür jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Selbstverständlich ist es für die Sicherheit der Kinder notwendig, dass eine zweite Person in der Gruppe ist, sollte etwas passieren. Dies wird schon für die Erteilung der Betriebserlaubnis so verlangt.

Derzeit sind im Lemkihaus neben der Erzieherin mit 32,5 Wochenstunden zwei geringfügig beschäftigte Aushilfs- bzw. Vertretungskräfte angestellt. Damit sind diese Rufbereitschaft und Vertretung abzudecken. Daneben bietet das Lemkihaus auch Plätze für Ausbildung und Praktikum an.

Eine Betriebserlaubnis ist für den Betrieb mit einer Ausnahmegenehmigung (Personal wie beschrieben) erteilt.

Laut telefonischer Auskunft der Niedersächsischen Landesschulbehörde wäre die zweite pädagogische Fachkraft auch über die Finanzhilfe durch den Träger abzurechnen, wenn diese zu den Betreuungszeiten anwesend ist. Damit bekäme der Träger ca. 19.000,00 € der Personalkosten aus der Finanzhilfe des Landes erstattet, sodass bei der Samtgemeinde Kosten in Höhe von ca. 6.000,00 € verbleiben und die Arbeitgeberlohnkosten für eine der geringfügig beschäftigten Zweitkräfte (ca. 4.000,00 € jährlich) wegfallen. Damit wäre nach Ansicht der Verwaltung eine verbesserte pädagogische Arbeit im Lemkihaus, die sich der Träger nach eigenen Angaben wünscht, mit Mehrkosten in Höhe von ca. 2.000,00 €/Jahr möglich.

Auch im Kinderstübchen Kassau fallen Arbeitgeberlohnkosten für zwei Beschäftigte an, Leitung plus Zweitkraft. Beide sind die gesamte Betreuungszeit anwesend. Eine Vertretungskraft gibt es derzeit nicht. 

 

Zum Überblick:

Ausgaben Lemkihaus geplant 2022:                        94.860,00 €

(darin 71.250,00 € Arbeitgeberlohnkonto)

Einnahmen Lemkihaus geplant 2022:                     18.400,00 € (Finanzhilfe)

Defizitausgleich Samtgemeinde                               76.460,00 €

 

 

Ausgaben Kinderstübchen geplant:                       83.800,00 €

(darin 71.700,00 € Arbeitgeberlohnkonto)

Einnahmen Kinderstübchen geplant:                     21.200,00 € (Finanzhilfe)

Defizitausgleich Samtgemeinde                               62.600,00 €

 

Das Lemkihaus hat in den Betriebskosten der Kita (Miete, Erhaltungsaufwand, Reinigungspersonal etc.) höhere Kosten als das Kinderstübchen Kassau. Für beide Einrichtungen gibt es im Kuratorium abgestimmte Haushaltspläne.

 

Mit der Erhöhung der Personalkosten für eine zweite pädagogische Kraft erhöhen sich die Ausgaben und die Einnahmen (durch die Erstattung der Finanzhilfe) im Lemkihaus wie folgt:

 

Ausgaben neu:                                                                108.560,00 €

(veränderte Arbeitgeberlohnkonten ab 5/2022)

Einnahmen neu:                                                                               30.000,00 €

  (erhöhte Finanzhilfe ab 5/2022)

Defizitausgleich SG                                                                          78.560,00 €

 

Zum Vergleich:

Kostenbeteiligung an einer Kita-Gruppe gemäß Jugendhilfevereinbarung ca. 22.000,00 €/Jahr für die Samtgemeinde (festgesetzter Betrag/Gruppe bzw. max. 25 % des Defizites). Diesen Betrag zahlt die Samtgemeinde an den Landkreis, der mit den Trägern abrechnet.

 

Die Defizite der kleinen Kindertagestätten Lemkihaus und Kinderstübchen Kassau trägt hingegen die Samtgemeinde gemäß Jugendhilfevereinbarung und der Landkreis beteiligt sich mit einem festgesetzten Betrag in Höhe von derzeit ca. 19.000,00 €/Jahr/kleine Kita und zahlt diesen an die Samtgemeinde. Hier rechnet die Samtgemeinde mit den Trägern ab.

 


Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

145.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

1.494.400,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

36.5.1

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

x

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

x

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

2.000,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die jährlichen Mehrkosten für die pädagogischen Betreuungskräfte erhöhen sich nach jetziger Berechnung um 2.000,00 €, wenn die Finanzhilfe - wie beantragt - gewährt wird und die Kosten für eine geringfügig beschäftigte Kraft im Lemkihaus wegfallen. Darauf sollte die Samtgemeinde den Träger deutlich hinweisen.

 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde erklärt sich bereit, die Kosten für eine zweite pädagogische Fachkraft im Lemkihaus zu tragen. Die Samtgemeinde erwartet vom Träger, diese Kosten über die Finanzhilfe zu beantragen. Die Samtgemeinde geht davon aus, dass im Gegenzug Personalkosten für geringfügig Beschäftigte dadurch eingespart werden und sich die Mehrkosten für die Samtgemeinde im Jahr 2022 dafür auf ca. 2.000,00 € belaufen.