Betreff
Parksituation im Ortsteil Satemin
Vorlage
024/2022 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Bereits in 2020 wurde von Anwohnern aus Satemin Beschwerde darüber geführt, dass insbesondere an Sommerwochenenden das Dorf durch Autos und Wohnmobile zugeparkt wird. Hierbei handelt es sich um Tagesgäste, die die örtlichen gastronomischen Betriebe besuchen, aber auch um Tagestouristen, die von Satemin aus zu Fahrradtouren starten. Teilweise werden auch Wohnmobile abgestellt.

 

Der damalige Ausschuss für Straßen, Wege, Planung der Stadt Lüchow (Wendland) hat sich daher in seiner Sitzung am 10. September 2020 mit der Angelegenheit befasst und nach erfolgter Ortsbesichtigung dem Verwaltungsausschuss empfohlen: „Es soll das Gespräch mit den Dorfbewohnern und den Gewerbetreibenden gesucht werden. Grundsätzlich sind diese für die Bereitstellung von Stellplätzen verantwortlich…“

Dieser Empfehlung hat sich der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 5. Oktober 2020 angeschlossen und den damaligen Ortsvertrauensmann beauftragt, entsprechende Gespräche zu führen. Nachdem diese Gespräche geführt wurden, hat der Ortsvertrauensmann in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 12. April 2021 darüber berichtet. Der Verwaltungsausschuss hat daraufhin beschlossen, folgende Beschilderung zur Regulierung des Parkens vorzunehmen:

 

im Ort:                  aus Richtung Reetze kommend am Beginn des Rundlingsbereichs eingeschränktes Halteverbot rechts sowie ein Hinweisschild „Parken links“

 

Beschilderung der Parkflächen vor den Häusern 2 bis 4 mit Parkzeitbegrenzung auf 2 Stunden

 

außerhalb:          aus Richtung Reetze kommend, ca 100 m vor dem Ort: „Parken auf dem Seitenstreifen rechts“, auf der Gegenseite im gleichen Bereich absolutes Halteverbot

 

Satemin Richtung Güstritz auf der rechten Seite hinter dem Friedhof „Parken auf dem Seitenstreifen rechts“ auf der Gegenseite im gleichen Bereich absolutes Halteverbot.

 

Die Maßnahmen im Ort sind dann auch so umgesetzt worden. Außerhalb konnten die Beschilderungen nicht vorgenommen werden, da eine Überprüfung der Flurstücksgrenzen ergeben hat, dass der öffentliche Raum zwischen dem Fahrbahnrand und der Flurstücksgrenze nur ca. 1,5 m breit ist.

 

Gegen die ausgewiesenen Parkplätze gab und gibt es abermals Beschwerden, weil die Fahrzeuge jetzt teilweise vor einem Giebel stehen. Der betroffene Anwohner möchte jetzt einen Zaun ziehen. Dies ist aber nach der Baugestaltungssatzung nicht zulässig und die Verwaltung hat das Einvernehmen zu dem Bauantrag versagt.

Seitens der Denkmalpflege und der Samtgemeinde wird die Situation vor dem Hintergrund des Welterbeantrages als dringend verbesserungswürdig gesehen. Dies gilt sowohl für die Situation vor 2021 als auch für die jetzt ausgewiesenen Parkflächen. In diesem Zusammenhang wird immer wieder ein Parkplatz vor dem Dorf angesprochen.

 

In diesem Jahr ist jetzt der neue Ortsvertrauensmann in die Angelegenheit eingebunden worden. Zwischenzeitlich hat es auch eine vom Dorf initiierte Onlinebefragung der Bewohner gegeben. Hierbei ging es in erster Linie darum, die Akzeptanz eines Parkplatzes außerhalb des Dorfes abzufragen. Hierzu liegen der Verwaltung zwei unterschiedliche Auswertungen mit gegenteiligen Aussagen vor, sodass diese Ergebnisse nicht wirklich hilfreich sind.

 

Im Rahmen der Sitzungen wird zu besprechen sein, wie mit den einzelnen unterschiedlichen Interessen umzugehen ist.

      


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Ohne!