Bereits in 2020 wurde von Anwohnern aus Satemin Beschwerde darüber geführt,
dass insbesondere an Sommerwochenenden das Dorf durch Autos und Wohnmobile
zugeparkt wird. Hierbei handelt es sich um Tagesgäste, die die örtlichen
gastronomischen Betriebe besuchen, aber auch um Tagestouristen, die von Satemin
aus zu Fahrradtouren starten. Teilweise werden auch Wohnmobile abgestellt.
Der damalige Ausschuss für Straßen, Wege, Planung der Stadt Lüchow
(Wendland) hat sich daher in seiner Sitzung am 10. September 2020 mit der
Angelegenheit befasst und nach erfolgter Ortsbesichtigung dem
Verwaltungsausschuss empfohlen: „Es soll
das Gespräch mit den Dorfbewohnern und den Gewerbetreibenden gesucht werden.
Grundsätzlich sind diese für die Bereitstellung von Stellplätzen
verantwortlich…“
Dieser Empfehlung hat sich der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am
5. Oktober 2020 angeschlossen und den damaligen Ortsvertrauensmann beauftragt,
entsprechende Gespräche zu führen. Nachdem diese Gespräche geführt wurden, hat
der Ortsvertrauensmann in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 12. April
2021 darüber berichtet. Der Verwaltungsausschuss hat daraufhin beschlossen,
folgende Beschilderung zur Regulierung des Parkens vorzunehmen:
im Ort: aus Richtung Reetze kommend am
Beginn des Rundlingsbereichs eingeschränktes Halteverbot rechts sowie ein
Hinweisschild „Parken links“
Beschilderung der Parkflächen vor den
Häusern 2 bis 4 mit Parkzeitbegrenzung auf 2 Stunden
außerhalb: aus Richtung Reetze kommend, ca 100 m
vor dem Ort: „Parken auf dem Seitenstreifen rechts“, auf der Gegenseite im
gleichen Bereich absolutes Halteverbot
Satemin Richtung Güstritz auf der rechten
Seite hinter dem Friedhof „Parken auf dem Seitenstreifen rechts“ auf der Gegenseite
im gleichen Bereich absolutes Halteverbot.
Die Maßnahmen im Ort sind dann auch so umgesetzt worden. Außerhalb
konnten die Beschilderungen nicht vorgenommen werden, da eine Überprüfung der
Flurstücksgrenzen ergeben hat, dass der öffentliche Raum zwischen dem
Fahrbahnrand und der Flurstücksgrenze nur ca. 1,5 m breit ist.
Gegen die ausgewiesenen Parkplätze gab und gibt es abermals Beschwerden,
weil die Fahrzeuge jetzt teilweise vor einem Giebel stehen. Der betroffene
Anwohner möchte jetzt einen Zaun ziehen. Dies ist aber nach der
Baugestaltungssatzung nicht zulässig und die Verwaltung hat das Einvernehmen zu
dem Bauantrag versagt.
Seitens der Denkmalpflege und der Samtgemeinde wird die Situation vor
dem Hintergrund des Welterbeantrages als dringend verbesserungswürdig gesehen.
Dies gilt sowohl für die Situation vor 2021 als auch für die jetzt
ausgewiesenen Parkflächen. In diesem Zusammenhang wird immer wieder ein
Parkplatz vor dem Dorf angesprochen.
In diesem Jahr ist jetzt der neue Ortsvertrauensmann in die
Angelegenheit eingebunden worden. Zwischenzeitlich hat es auch eine vom Dorf
initiierte Onlinebefragung der Bewohner gegeben. Hierbei ging es in erster
Linie darum, die Akzeptanz eines Parkplatzes außerhalb des Dorfes abzufragen.
Hierzu liegen der Verwaltung zwei unterschiedliche Auswertungen mit
gegenteiligen Aussagen vor, sodass diese Ergebnisse nicht wirklich hilfreich
sind.
Im Rahmen der Sitzungen wird zu besprechen sein, wie mit den einzelnen
unterschiedlichen Interessen umzugehen ist.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Ohne!