Betreff
Änderung der Nutzungsordnung für das Allerlüd
Vorlage
033/2022 ST
Aktenzeichen
511310ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Mit Sanierung des Allerlüds wurde im Jahr 2013 auch eine Nutzungsordnung verabschiedet. Diese Nutzungsordnung sieht die Zahlung von Nutzungsgebühren im 30-Minuten-Takt vor. Dies hat sich in der Zwischenzeit als unpraktikabel erwiesen. Die Verwaltung schlägt daher eine Änderung der Nutzungsordnung vor.

Die Änderungen in der Nutzungsordnung sehen weiterhin kostenlose Überlassungsmöglichkeiten für Selbsthilfegruppen und dergleichen vor.

Daneben schlägt die Verwaltung Nutzungsgebühren für halbe und ganze Tage vor (25,00 € bzw. 75,00 €). Auch wer zwei Stunden „bucht“, müsste dann für halbe Tage bezahlen und bei Nutzungen über vier Stunden dann einen ganzen Tag. Ausnahmen hiervon sollen Gebühren für Kursleitungen sein, die regelmäßig und langfristig z. B. 10er Kurse im Haus anbieten (z. B. Schwangerenfrühstück, Fit mit Baby etc.). Hier schlägt die Verwaltung weiterhin einen Stundensatz (10,00 €) vor. Die Arbeiten, die hierfür im Allerlüd geleistet werden müssen, sind hierbei sehr überschaubar. Einmalige Veranstaltungen bedeuten meist mehr Aufwand für das Personal. Auch in Anbetracht der Tatsache, dass in anderen Räumlichkeiten in Lüchow (Wendland) höhere Nutzungsgebühren zu zahlen sind, schlägt die Verwaltung die geänderte Nutzungsordnung vor. Sie liegt dieser Sitzungsvorlage bei.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die Änderung der Nutzungsordnung beinhaltet höhere Nutzungsgebühren und damit Einnahmen für das Allerlüd. Ausgaben werden hiermit nicht verursacht.

 


Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die Nutzungsordnung für das Allerlüd in der Fassung vom 16. Juni 2022, die der Sitzungsvorlage Nr. 033/2022 ST vom 28.04.2022 als Anlage beigefügt ist.