Mit Datum vom 17.05.2022, eingegangen bei der Samtgemeinde am 10. Juni 2022, teilte der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Herr Rudi Glesemann, mit, dass sich die AfD-Fraktion mit sofortiger Wirkung auflöse. Herr Glesemann möchte weiterhin parteiloses Ratsmitglied bleiben.
Dies hat nun zur Folge, dass der Anspruch auf die einzelnen
Grundmandate, die die AfD-Fraktion in verschiedenen Gremien wahrnimmt,
entfällt, da durch die Auflösung der Fraktion die tatbestandlichen
Voraussetzungen des § 71 Absatz 4 Satz 1 NKomVG nicht mehr erfüllt sind. Die
Beendigung der Mitgliedschaft wird allerdings erst durch Feststellungsbeschluss
nach § 71 Absatz 5 NKomVG wirksam. Einer Neubesetzung oder gar Neubildung des
jeweiligen Ausschusses nach § 71 Absatz 9 NKomVG bedarf es nicht.
Folgende Gremien sind durch diese Veränderung betroffen:
Wegfall der Grundmandate der AfD-Fraktion im:
-
Samtgemeindeausschuss
-
Schul-,
Jugend- und Sozialausschuss
-
Bau-
und Verkehrsausschuss
-
Brandschutzausschuss
-
Betriebsausschuss
des „Kommunal-Service-Lüchow“
-
Ausschuss
für Welterbe und regionale Entwicklung
Weiterhin können fraktionslose Mitglieder im Rat, hier nun also Herr von Gottberg und Herr Glesemann, gemäß § 71 Absatz 4 Satz 3 NKomVG verlangen, in einem Fachausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied (Grundmandat) zu werden. Herr Glesemann teilte mit, dass er sein Grundmandat im Bau- und Verkehrsausschuss wahrnehmen möchte.
Herr von Gottberg möchte sein Grundmandat im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss wahrnehmen.
Eine weitere Änderung ergibt sich durch die Auflösung der AfD-Fraktion bei der Benennung der Vertreter/innen für die Verbandsversammlung des Wasser-Verband-Wendland (WVW). Auf den 17. Sitz, der zuvor auf die AfD-Fraktion entfallen ist und den bisher Herr von Gottberg wahrnimmt, haben nun die SPD-Fraktion, die Gruppe SOLI/Linke, Die Grünen und die Gruppe UWG/Bürgerliste Anspruch. Hier müsste also das Los entscheiden, auf wen der Sitz entfällt.
Über alle diese personellen Veränderungen ist ein Feststellungsbeschluss nach § 71 Absatz 5 NKomVG zu fassen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
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€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
|
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
|
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
|
Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
a)
Der Rat
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 75 Absatz 1 in Verbindung mit
§ 71 Absatz 4 und 5 NKomVG fest, dass das Grundmandat der AfD-Fraktion im
-
Samtgemeindeausschuss,
-
Schul-,
Jugend- und Sozialausschuss,
-
Bau-
und Verkehrsausschuss,
-
Brandschutzausschuss,
-
Betriebsausschuss
des „Kommunal-Service-Lüchow“ und
-
Ausschuss
für Welterbe und regionale Entwicklung
durch die Auflösung der AfD-Fraktion
entfällt.
Die sonstige Besetzung bleibt unverändert.
b)
Der Rat
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 6 in Verbindung mit
Absatz 5 NKomVG fest, dass durch die Auflösung der AfD-Fraktion Herr von
Gottberg nicht mehr für die Verbandsversammlung des Wasser-Verband-Wendland
(WVW) benannt ist. Stattdessen wird folgendes Ratsmitglied als Vertreter/in für
die Verbandsversammlung des Wasser-Verband-Wendland benannt:
________________________________
Die sonstige Besetzung bleibt unverändert.
c)
Der Rat
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 5 in Verbindung mit
Absatz 4 Satz 3 NKomVG fest, Herr von Gottberg nimmt sein Grundmandat im
Schul-, Jugend- und Sozialausschuss wahr.
Die sonstige Besetzung bleibt unverändert.
d)
Der Rat
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 5 in Verbindung mit
Absatz 4 Satz 3 NKomVG fest, Herr Glesemann nimmt sein Grundmandat im Bau- und
Verkehrsausschuss wahr.
Die sonstige Besetzung bleibt unverändert.