Betreff
Feststellungsbeschluss über die personellen Veränderungen der Gremien der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) infolge der Auflösung der AfD-Fraktion
Vorlage
039/2022 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit Datum vom 17.05.2022, eingegangen bei der Samtgemeinde am 10. Juni 2022, teilte der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Herr Rudi Glesemann, mit, dass sich die AfD-Fraktion mit sofortiger Wirkung auflöse. Herr Glesemann möchte weiterhin parteiloses Ratsmitglied bleiben.

 

Dies hat nun zur Folge, dass der Anspruch auf die einzelnen Grundmandate, die die AfD-Fraktion in verschiedenen Gremien wahrnimmt, entfällt, da durch die Auflösung der Fraktion die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 71 Absatz 4 Satz 1 NKomVG nicht mehr erfüllt sind. Die Beendigung der Mitgliedschaft wird allerdings erst durch Feststellungsbeschluss nach § 71 Absatz 5 NKomVG wirksam. Einer Neubesetzung oder gar Neubildung des jeweiligen Ausschusses nach § 71 Absatz 9 NKomVG bedarf es nicht.

 

Folgende Gremien sind durch diese Veränderung betroffen:

 

Wegfall der Grundmandate der AfD-Fraktion im:

 

-               Samtgemeindeausschuss

-               Schul-, Jugend- und Sozialausschuss

-               Bau- und Verkehrsausschuss

-               Brandschutzausschuss

-               Betriebsausschuss des „Kommunal-Service-Lüchow“

-               Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung

 

Weiterhin können fraktionslose Mitglieder im Rat, hier nun also Herr von Gottberg und Herr Glesemann, gemäß § 71 Absatz 4 Satz 3 NKomVG verlangen, in einem Fachausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied (Grundmandat) zu werden. Herr Glesemann teilte mit, dass er sein Grundmandat im Bau- und Verkehrsausschuss wahrnehmen möchte. 

Herr von Gottberg möchte sein Grundmandat im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss wahrnehmen.

 

Eine weitere Änderung ergibt sich durch die Auflösung der AfD-Fraktion bei der Benennung der Vertreter/innen für die Verbandsversammlung des Wasser-Verband-Wendland (WVW). Auf den 17. Sitz, der zuvor auf die AfD-Fraktion entfallen ist und den bisher Herr von Gottberg wahrnimmt, haben nun die SPD-Fraktion, die Gruppe SOLI/Linke, Die Grünen und die Gruppe UWG/Bürgerliste Anspruch. Hier müsste also das Los entscheiden, auf wen der Sitz entfällt. 

 

Über alle diese personellen Veränderungen ist ein Feststellungsbeschluss nach § 71 Absatz 5 NKomVG zu fassen. 

 

 

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:

 

a)                   Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 75 Absatz 1 in Verbindung mit § 71 Absatz 4 und 5 NKomVG fest, dass das Grundmandat der AfD-Fraktion im

 

-               Samtgemeindeausschuss,

-               Schul-, Jugend- und Sozialausschuss,

-               Bau- und Verkehrsausschuss,

-               Brandschutzausschuss,

-               Betriebsausschuss des „Kommunal-Service-Lüchow“ und

-               Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung

 

durch die Auflösung der AfD-Fraktion entfällt.

 

Die sonstige Besetzung bleibt unverändert.

 

b)                  Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 6 in Verbindung mit Absatz 5 NKomVG fest, dass durch die Auflösung der AfD-Fraktion Herr von Gottberg nicht mehr für die Verbandsversammlung des Wasser-Verband-Wendland (WVW) benannt ist. Stattdessen wird folgendes Ratsmitglied als Vertreter/in für die Verbandsversammlung des Wasser-Verband-Wendland benannt:

 

________________________________

 

Die sonstige Besetzung bleibt unverändert.

 

c)                   Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 3 NKomVG fest, Herr von Gottberg nimmt sein Grundmandat im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss wahr.

 

Die sonstige Besetzung bleibt unverändert.

 

d)                  Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 3 NKomVG fest, Herr Glesemann nimmt sein Grundmandat im Bau- und Verkehrsausschuss wahr.

 

Die sonstige Besetzung bleibt unverändert.