Betreff
Jahresabschluss der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
043/2022 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Gemäß § 128 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Stadt Lüchow (Wendland) jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen, den der Rat gemäß § 58 Absatz 1 Nummer 10 NKomVG beschließen muss.

 

Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde im ordentlichen Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 110.300,00 € geplant. Im außerordentlichen Ergebnis wurde ein Überschuss in Höhe von 170.300,00 € geplant.

 

Das tatsächliche Jahresergebnis ergab in der ordentlichen Ergebnisrechnung einen Überschuss von 1.035.621,10 € und im außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 60.967,05 €.

 

Weitere Einzelheiten, auch zur Finanzrechnung und zur Vermögensentwicklung, können dem als Anlage 1 beigefügten Jahresabschluss entnommen werden.

 

Der Jahresabschluss mit den erforderlichen Unterlagen wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im März 2022 zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung wurde im Zeitraum vom 30. März bis 25. Mai 2022 durchgeführt.

 

Zu den Prüfungsbemerkungen und -hinweisen ist eine Stellungnahme erstellt worden. Die Stellungnahme ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Im Prüfungsbericht vom 30. Mai 2022 (Anlage 3) kommt das Rechnungsprüfungsamt zu dem Ergebnis, dass

 

             der Haushaltsplan eingehalten wurde,

             die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten wurden,

             bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

             sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Im Schlussbericht erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Stadtdirektors entgegenstehen (siehe Ziffer 5 auf den Seiten 13 und 14 des Schlussberichtes).

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                   die Mittel der nachfolgend genannten zahlungsunwirksamen Budgets (innerbetrieblicher Leistungsverrechnung) überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Bezeichnung

 

Plan

 

Ist

Über-

schreitung

noch zu

genehmigen

Heimat und Kultur

5.000,00

22.223,84

17.223,84

20.422,76

Sonstige Einrichtungen Kinder, Jugend, Familie

 

 

5.500,00

 

 

111.282,70

 

 

105.782,70

 

 

105.684,04

 

b)                  den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen,

 

c)                   die Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2018 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

d)                  mit dem für 2018 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.096.588,15 € den bestehenden Verlustvortrag aus dem ordentlichen Ergebnis über 201.525,02 € auszugleichen und

 

e)                  dem Stadtdirektor – Herrn Sascha Liwke – gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.