Gemäß § 128 Absatz 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Stadt Lüchow (Wendland) jährlich
einen Jahresabschluss aufzustellen, den der Rat gemäß § 58 Absatz 1 Nummer 10
NKomVG beschließen muss.
Bei der Aufstellung
des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde im ordentlichen
Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 110.300,00 € geplant. Im
außerordentlichen Ergebnis wurde ein Überschuss in Höhe von 170.300,00 €
geplant.
Das tatsächliche
Jahresergebnis ergab in der ordentlichen Ergebnisrechnung einen Überschuss von
1.035.621,10 € und im außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 60.967,05
€.
Weitere
Einzelheiten, auch zur Finanzrechnung und zur Vermögensentwicklung, können dem
als Anlage 1 beigefügten
Jahresabschluss entnommen werden.
Der Jahresabschluss
mit den erforderlichen Unterlagen wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im März
2022 zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung wurde im Zeitraum vom 30. März bis 25.
Mai 2022 durchgeführt.
Zu den
Prüfungsbemerkungen und -hinweisen ist eine Stellungnahme erstellt worden. Die
Stellungnahme ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Im Prüfungsbericht vom 30. Mai 2022 (Anlage 3) kommt das
Rechnungsprüfungsamt zu dem Ergebnis, dass
• der Haushaltsplan eingehalten wurde,
• die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten wurden,
• bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
• sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Im Schlussbericht erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Stadtdirektors entgegenstehen (siehe Ziffer 5 auf den Seiten 13 und 14 des Schlussberichtes).
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die Mittel der nachfolgend genannten zahlungsunwirksamen Budgets
(innerbetrieblicher Leistungsverrechnung) überplanmäßig zur Verfügung zu
stellen:
Bezeichnung |
Plan € |
Ist € |
Über- schreitung € |
noch zu genehmigen € |
Heimat und Kultur |
5.000,00 |
22.223,84 |
17.223,84 |
20.422,76 |
Sonstige Einrichtungen
Kinder, Jugend, Familie |
5.500,00 |
111.282,70 |
105.782,70 |
105.684,04 |
b)
den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg
– Außenstelle Lüchow – geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018
festzustellen,
c)
die Stellungnahme des Stadtdirektors zum
Prüfungsbericht 2018 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur
Kenntnis zu nehmen,
d)
mit dem für 2018 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe
von 1.096.588,15 € den bestehenden Verlustvortrag aus dem ordentlichen Ergebnis
über 201.525,02 € auszugleichen und
e)
dem Stadtdirektor – Herrn Sascha Liwke – gemäß § 129
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz für das Haushaltsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.