Am 20. Juli 2021 hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschlossen, die Verwaltungskostenvereinbarung zwischen der Stadt Lüchow (Wendland) und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu kündigen.
Zukünftig sollen die Kosten nach erfolgter Stellenbemessung bei der Samtgemeinde nach den dann festgestellten Stellenanteilen abgerechnet werden. Die Stellenbemessung sollte im Jahr 2022 bei der Samtgemeinde im Rahmen einer Organisationsuntersuchung durchgeführt werden. Da die Organisationsuntersuchung erst im Jahr 2023 abgeschlossen sein wird und somit auch eine Stellenbemessung, kann eine Umstellung der Abrechnung seitens der Samtgemeinde noch nicht vorgenommen werden.
Aus diesem Grunde soll die bisherige Vereinbarung ein weiteres Jahr gelten. Die Samtgemeinde trägt eine Verlängerung mit.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten der Maßnahme im Haushaltsjahr: |
rd. 500.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz 2023 insgesamt: |
rd. 500.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Es werden Haushaltsmittel im Rahmen der Ausgaben der vergangenen Jahre ausgezahlt.
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Kündigung der Verwaltungskostenvereinbarung zwischen der Stadt Lüchow (Wendland) und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2022 wird für ein Jahr ausgesetzt. Die Vereinbarung läuft zum 31. Dezember 2023 aus.