Die Stadt Lüchow (Wendland) hat im Haushalt
2022 für den Ausbau von Stadtstraßen gemäß den Beschlüssen des Rates der Stadt
Lüchow (Wendland) vom 11. April 2022 200.000,00 € eingestellt. Im Bereich der
Gehwegeunterhaltung belaufen sich die Haushaltsmittel auf 80.000,00 €.
Im Verlauf des Jahres 2022 trat die Firma
NGN Telecom GmbH an die Stadt Lüchow (Wendland) heran, um den geplanten Ausbau
des Glasfasernetzes im Stadtgebiet zu erörtern. Im Zuge dieser Gespräche gab
die NGN bekannt, den Breitbandausbau im gesamten Stadtgebiet von Lüchow
(Wendland) im Zeitraum 2022/2023 durchführen zu wollen. Die Arbeiten hierzu
haben am 4. Juli 2022 begonnen. Die NGN hat die Auflage, nach Rücksprache mit
der Stadtverwaltung, möglichst viele Plattengehwege im Zuge der Kabelverlegung
vollständig zurückzubauen und mit einem neuen Pflasterbelag zu versehen. Das
Austauschen erfolgt unter Kostenbeteiligung der Stadt Lüchow (Wendland).
Um möglichst viele Meter Gehweg auf diese
kosteneffiziente Weise zu sanieren, beantragt die Verwaltung, die Umwidmung der
Haushaltsmittel der Position „Stadtstraßen“ (INV.22.025) in Höhe von 200.000,00
€ in die Position „Gehwege“ (INV. 22.027). Hierdurch würden für die
Gehwegsanierung im Rahmen des Breitbandausbaus 280.000,00 € zur Verfügung
stehen.
Von der Umwidmung der Haushaltsmittel wären
die Oberbauerneuerung der Fritz-Reuter-Straße direkt sowie die Erneuerung der
Gehwege in der Magdeburger Straße und des Gehweges „Am Deich“ indirekt
betroffen. Die Gehwege könnten im Rahmen des Netzausbaus ebenfalls saniert
werden. Die Fritz-Reuter-Straße würde für das Haushaltsjahr 2022 entfallen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der
Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der
Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) die Umwidmung der Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,00 € vorzunehmen.
ODER
b) die Umwidmung der Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,00 € nicht vorzunehmen.