Betreff
Umwidmung von Haushaltsmittel im Produkt 54.1.1 "Straßen und Wege"
Vorlage
056/2022 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Stadt Lüchow (Wendland) hat im Haushalt 2022 für den Ausbau von Stadtstraßen gemäß den Beschlüssen des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) vom 11. April 2022 200.000,00 € eingestellt. Im Bereich der Gehwegeunterhaltung belaufen sich die Haushaltsmittel auf 80.000,00 €.

 

Im Verlauf des Jahres 2022 trat die Firma NGN Telecom GmbH an die Stadt Lüchow (Wendland) heran, um den geplanten Ausbau des Glasfasernetzes im Stadtgebiet zu erörtern. Im Zuge dieser Gespräche gab die NGN bekannt, den Breitbandausbau im gesamten Stadtgebiet von Lüchow (Wendland) im Zeitraum 2022/2023 durchführen zu wollen. Die Arbeiten hierzu haben am 4. Juli 2022 begonnen. Die NGN hat die Auflage, nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung, möglichst viele Plattengehwege im Zuge der Kabelverlegung vollständig zurückzubauen und mit einem neuen Pflasterbelag zu versehen. Das Austauschen erfolgt unter Kostenbeteiligung der Stadt Lüchow (Wendland).

 

Um möglichst viele Meter Gehweg auf diese kosteneffiziente Weise zu sanieren, beantragt die Verwaltung, die Umwidmung der Haushaltsmittel der Position „Stadtstraßen“ (INV.22.025) in Höhe von 200.000,00 € in die Position „Gehwege“ (INV. 22.027). Hierdurch würden für die Gehwegsanierung im Rahmen des Breitbandausbaus 280.000,00 € zur Verfügung stehen.

 

Von der Umwidmung der Haushaltsmittel wären die Oberbauerneuerung der Fritz-Reuter-Straße direkt sowie die Erneuerung der Gehwege in der Magdeburger Straße und des Gehweges „Am Deich“ indirekt betroffen. Die Gehwege könnten im Rahmen des Netzausbaus ebenfalls saniert werden. Die Fritz-Reuter-Straße würde für das Haushaltsjahr 2022 entfallen.

      


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            die Umwidmung der Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,00 € vorzunehmen.

 

ODER

 

b)            die Umwidmung der Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,00 € nicht vorzunehmen.