Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat am
11. April 2022 beschlossen, die Einmündungsbereiche bestimmter Straßenkreuzungen
in der Innenstadt aufgrund von erheblichen Schäden des Klinkerpflasters mit
anderem Material instand zu setzen. Hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen
sind noch die Zulässigkeit mit der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDB) und dem
Zuwendungsgeber abzustimmen. Hierzu ist es notwendig, eine Vorauswahl von
möglichen alternativen Pflasterbelegen auszuwählen.
Seitens der Verwaltung werden folgende
Varianten vorgeschlagen (siehe Anlage):
1) Mammutplatte
2) Combi Connect
3) Granitsteinpflaster
4) Ambiente/Plan
5) UNI Optiloc
Die Maßnahme soll im Zuge des
Glasfaserausbaus ausgeführt werden. Hierzu stehen die in der Sitzungsvorlage
Nr. 022/2022 ST vom 21.03.2022 beschriebenen 70.000 € zur Verfügung.
Diese Mittel aus dem Rechtsstreit mit der
seinerzeit bauausführenden Firma müssen dem aktuellen Haushalt durch eine
überplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung erfolgt aus
dem Bilanzkonto (passive Rechnungsabgrenzung) für den besagten Rechtsstreit.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
70.000,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
3147000/625002 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
70.000,00 € auf Bilanzkonto 2911000 (passive Rechnungsabgrenzung), Rechtsstreit mit der ausführenden Firma
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel in Höhe von 70.000,00 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen (SK
4212001, KST 625002, KTR 541120). Die Deckung erfolgt aus den Erträgen aus der
Vergleichszahlung der beauftragten Firma und
b)
als
alternativen Pflasterbelag für die Einmündungsbereich die Variante ____
auszuwählen und die Verwaltung damit zu beauftragen, mit dieser Variante in die
Abstimmung mit der Förderbehörde und der UDB zu gehen.